Kreis Germersheim 26-Jähriger muss ins Gefängnis

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Wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln, unerlaubtem Waffenbesitz sowie einer Schwarzfahrt verurteilte das Amtsgericht Kandel einen 26-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat. „Zwei offene Bewährungen und kein Anhaltspunkt für zukünftige Straffreiheit“ – damit sah der Amtsrichter keine Chance für eine erneute Bewährungsstrafe.

Einer Behörde in Nordrhein-Westfalen war ein Briefumschlag mit 29 Ecstasy-Pillen aufgefallen. Adressat: der Angeklagte. Daraufhin wurde dessen Wohnung von der Polizei durchsucht und ein ähnlicher Umschlag im Papierkorb gefunden. „Ich habe mehrere Bestellungen für Michi gemacht“, erklärte der Angeklagte die Drogensendungen. Auf dem Balkon fanden die Beamten bei der Hausdurchsuchung auch fünf Marihuana-Pflanzen sowie mit Haschisch durchsetzten Tabak. „Ich wollte es für mich“, und im gleichen Atemzug gab der Angeklagte an, seit „zwei Jahren clean“ zu sein. In einer Schublade wurde noch ein Würgeholz gefunden, das als illegale Waffe gilt. Für den 26-Jährigen war es ein Andenken, das ihm sein verstorbener Onkel vermacht habe. Nahezu teilnahmslos sitzt der junge Mann, der bei seiner Mutter wohnt und von Hartz IV lebt, auf der Anklagebank. Als Jugendlicher habe er eine Malerlehre begonnen, aber nicht zu Ende gebracht. Einziger Abschluss bisher war der Staplerschein. Sein Bewährungshelfer, der ihn seit drei Jahren begleitet, berichtete von vielen Versuchen, eine Arbeit oder Ausbildung zu bekommen. Alle scheiterten, weil der Angeklagte nur wenige Tage durchhielt, dann folgten Krankmeldungen, meist von Dienstag bis Freitag sowie Fehlzeiten. Beim US-Depot habe er sechs Wochen gearbeitet „eine lange Zeit für seine Verhältnisse“, so der Bewährungshelfer. Damit er im Arbeitsleben Fuß fassen könne, habe er vom CJD sogar das „Nonplusultra“ der Eingliederung bekommen – ein Einzelcoaching. Und wieder folgte eine Krankmeldung. „Ihm fehlt der Wille“, da habe das CJD auch nichts machen können. Der Bewährungshelfer kennt den Grund – die Sucht. In der Jugendsicherungsanstalt (JSA) Schifferstadt habe er eine Therapie machen wollen, beschwerte sich der Angeklagte, dass es nicht geklappt habe. Eine Drogentherapie anzutreten gehörte zu den Bewährungsauflagen. „Will er nicht, braucht er nicht“, zitierte der Bewährungshelfer die Rückmeldung der Caritas. Von einer Arbeitsauflage über 360 Arbeitsstunden aus einem früheren Urteil hat er 51 Stunden geleistet. Im gesamten Bewährungszeitraum habe es sechs Anklagen gegeben, fasste der Bewährungshelfer zusammen. „Fest verwurzelt im subkriminellen Milieu“ und 14 Einträge im Bundeszentralregister, steht in der Akte des Mannes. Im Gefängnis gesessen hatte er bereits wegen Raubes und Körperverletzung. Das Gericht rechnete zugunsten des 26-Jährigen, dass er das Drogendelikt und die Schwarzfahrt zugegeben hatte. Sucht, disoziales Verhalten, fehlende Einsicht und fehlende Tagesstruktur wären die Felder, die der junge Mann nun laut Gericht zu beackern hat.

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