Landau / Kreis Germersheim
Überfall auf Vater: Opfer nicht ganz schuldlos
Im Spätsommer 2017 fuhren die drei Männer zur Wohnung des Geschädigten in Wörth, um ihn wegen seiner mutmaßlichen Affäre mit der Schwiegermutter des älteren der beiden Brüder zur Rede zu stellen. Der Mann empfing sie mit einem Knüppel in der Hand, er wurde von zweien der jungen Männer zu Fall gebracht und, schon am Boden liegend, mit weiteren Tritten und Schlägen traktiert. Einer der Männer nahm ihm eine Goldkette sowie eine Uhr ab, auch eine Geldbörse, ein Handy und ein Laptop verschwanden aus der Wohnung, wurden später aber wieder zurückgegeben.
Nicht selten wohl kam den Prozessbeteiligten im Laufe des Verfahrens Franz Werfels Novelle „Nicht der Mörder, der Ermordete ist schuldig“ in den Sinn. Auch hier wurde durch die Angaben der Angeklagten sowie verschiedener Zeugen ganz deutlich, dass der Vater eine äußerst schwierige und wenig angenehme Persönlichkeit ist und an dem Geschehen nicht ganz unschuldig war. Die jungen Männer berichteten übereinstimmend von massiver Gewaltanwendung durch den Vater in ihrer Kindheit. Die Mutter der beiden jüngeren Söhne floh mit dem jüngsten Bruder quasi in einer Nacht- und Nebel-Aktion aus der gemeinsamen Wohnung, der ältere Bruder konnte erst später folgen. Auch die Mutter der jungen Männer, die selbst mit Problemen zu kämpfen hatte, berichtet von regelmäßigen Misshandlungen für sie und die Kinder. Von sinnlosen und brutalen Übergriffen auf den älteren der beiden Brüder berichteten auch andere Zeugen.
Massive Gewalterfahrungen in der Familie
Alle drei jungen Männer haben durch die massive Gewalterfahrung in der Familie bis heute mit psychischen Problemen zu kämpfen, die behandelt werden müssen. Zwei von ihnen haben oder hatten Drogenprobleme, einer geriet bereits mehrfach mit der Justiz in Konflikt. Alle drei hatten nach der Untersuchungshaft ihre Jobs verloren und Schwierigkeiten, neue Arbeitsverhältnisse zu finden.
Bei seiner Vernehmung durch das Gericht hatte der Geschädigte versucht, einen ganz anderen Eindruck zu erwecken. Er „gab“ den liebenden Vater, der durch den Überfall völlig überrascht und schwer verletzt worden sei. „Mein Leben ist zerstört“, sagte er unter Tränen. Ein fast überzeugender Auftritt des Mannes, der von anderen Zeugen als guter Schauspieler beschrieben worden war.
Verletzungen des Opfers nicht allzu schwer
Doch seine Angaben seien mit Vorsicht zu genießen, so Staatsanwalt Peter Nöthen in seinem Plädoyer. Es gäbe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Angeklagten ihn hätten ausrauben wollen. Denn da einer von ihnen einen Schlüssel zur Wohnung besaß, hätte man das einfacher haben können. Auch die Angaben zu seinen Verletzungen seien unwahr gewesen. Nach Aussage der Sachverständigen waren diese nicht allzu schwer, der über einjährige Krankenstand, den der Mann in Folge des Überfalls geltend gemacht hatte, sei auf gänzlich andere Ursachen zurückzuführen.
Nach Ansicht des Staatsanwaltes war das Ziel des Besuchs beim Vater eine Aussprache, da aber dessen cholerisches Temperament nur zu gut bekannt gewesen sei, sei man zu dritt gekommen. Ein Plan, ihn auszurauben, sei nicht nachweisbar. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass der Geschädigte selbst die drei Brüder mit seinem Knüppel in der Hand angegriffen habe. Es käme deshalb eine Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in Betracht. Er beantragte für die Angeklagte Haftstrafen zwischen drei und fünf Monaten, die in allen Fällen in Geldstrafen umgewandelt werden könnten.
Ungewöhnlich lange Verhandlungsdauer
Rechtsanwalt Stefan Beck als Vertreter des Vaters war anderer Ansicht, er sah den Vorwurf des Raubes durch die Angaben seines Mandanten als durchaus erwiesen an. Die zu erwartende Strafe könne in jedem Fall aber zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Verteidiger der Angeklagten, die Rechtsanwälte Sylvia Schwaben, Phillipp Adam und Christian Ullemeyer lobten die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes durch den Staatsanwalt und verwiesen in ihren ausführlichen Plädoyers auf die verstörenden Erlebnisse ihrer Mandanten in ihrer Kindheit. Eine Notfalllage sei nicht völlig auszuschließen, doch habe die natürlich ein Ende gehabt, als der Mann am Boden lag. Alle drei waren der Ansicht, dass eine Geldstrafe in allen Fällen als Tat und Schuld angemessen sei.
In ihren letzten Worten entschuldigte sich der älteste der Angeklagte bei seine jüngeren Brüdern, sie in der Jugend nicht ausreichend vor ihrem Vater geschützt zu haben, aber auch bei dem Vater. Bei ihm entschuldigte sich auch der jüngere Bruder, aber ausdrücklich ohne das Wort „Vater“ zu benutzen.
Das Gericht verhängte Geldstrafen zwischen knapp 3000 und 6000 Euro für die Angeklagten. Der Vorsitzende Richter Sebastian Zwick sagte in der Urteilsbegründung, die Kammer habe den Angaben der Angeklagten und Zeugen Glauben geschenkt, die von massiver Gewaltanwendung in der Kindheit der jungen Männer berichtet hatten. Diese Erfahrungen, ihre Geständnisse, die erlittene Untersuchungshaft sowie die corona-geschuldete ungewöhnlich lange Verhandlungsdauer hätten die vergleichsweise geringe Strafe möglich gemacht. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung eingelegt werden.