Kreis Germersheim Über 40 Straftaten gestanden

Brandstiftung, Computerdiebstahl, Betrug und gefährliche Körperverletzung sind die schwersten und häufigsten Straftaten, die einem 25-Jährigen aus südlichen Landkreis zur Last gelegt werden. Insgesamt sieben Anklageschriften mit über 40 einzelnen Straftaten trug der Staatsanwalt am Montag, vor der Schwurgerichtskammer vor.
Der 25-Jährige kommt in Handschellen aus der Untersuchungshaft in der JVA Zweibrücken. Er hat ein offenes freundliches Gesicht und gesteht ohne Umschweife alle Anklagepunkte. Als er 15 Jahre alt war, starb die Mutter. Den Vater kannte er bis ins Erwachsenenalter nicht. Und dann wollte er sich von ihm nichts mehr sagen lassen. Die Schwester kümmerte sich damals um den Jugendlichen, der noch zwei Brüder hat. Bis zur Berufsschule ging es ganz gut, dann aber brach er seine Ausbildung im Metallberuf „wegen Faulheit“ ab. Nach der Bundeswehr landete er endgültig auf der schiefen Bahn. Eigentlich hatte 16 Monate dienen wollen, wurde aber schon nach neun Monaten entlassen. Weil er seine Waffe in seinen Spind geschlossen hatte. Er jobbte in Karlsruhe und Stuttgart, hielt es sogar ein Jahr im Rheinhafen in Wörth aus. Sein Strafregister zählt schon sieben Einträge inklusive Jugendarrest und einem Jahr Freiheitsstrafe. Eine härtere Nummer in den Jahren 2013 bis 2015 war der Diebstahl eines nicht verschlossenen Autos am Klärwerk in Wörth. Um damit herumfahren zu können, klaute er ein Kennzeichen. Schließlich wollten er und sein Bruder den Wagen versenken. Sie legten einen Stein auf das Gaspedal. Doch der rutschte ab, weitere Versuche scheiterten und so zündeten sie das Auto schließlich an. Eine anderer Punkt: im Bürgerpark in Wörth „haben wir so rumgeschossen“. Dann kamen zwei Jugendliche, die der Angeklagte und sein Bruder fesselten, einen von ihnen an einen Laternenpfahl, und auf sie schossen. „Ich kannte sie nicht und es waren auch keine Opfertypen“, sagte der 25-Jährige. Ganz übel spielten sie einem Gastwirt aus Maximiliansau mit. Sie klauten einen Autoschlüssel aus dem Spezialitätenrestaurant und suchten das dazugehörende Auto. Nach Reutlingen kam der Angeklagte durch seine Freundin. In der unverschlossenen Wohnung darüber „fand“ er eine EC-Karte und die dazugehörige Pin. In den folgenden Tagen hob er zweimal 1000 Euro und einmal 100 Euro ab. Dann hatte der Bestohlene den Verlust gemeldet und die Karte wurde eingezogen. Für Telefon, Internet und Mobiltelefon schloss er Verträge ab und orderte Geräte. Bei Amazon kaufte er Handschuhe, Bücher, eine Luftdruckwaffe samt Munition - alles ohne einen Cent auf seinem Konto zu haben. Insgesamt blieben die Händler auf etwa 5000 Euro sitzen. Verfahren wegen Leistungserschleichung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen stellte das Gericht im Hinblick auf die verbleibenden Punkte ein. Und, so begründete der Staatsanwalt, es sei „weniger die Gesinnung als Dummheit“ gewesen, dass in der Gesellschaft von gerichtsbekannten „Namen“ ein Hakenkreuz und SS-Runen auf eine Plane in einem aufgebrochenen Holzschuppen in Wörth-Niederwiesen gemalt wurden. Am nächsten Verhandlungstag, Mittwoch, 21. September soll bereits das Urteil fallen. |mldh