Kreis Bad Duerkheim Zaunstreit: Stahlgitter nicht überall zulässig

Wachenheim. Der Besitzer mehrerer Grundstücke im Wochenendhausgebiet Mundhardter Hof in Wachenheim darf einen Stahlgitterzaun, den er um seine Grundstücke errichtet hat, teilweise stehenlassen. Andere Teile des Zauns muss er entfernen. Das hat der Kreisrechtsausschuss entschieden.
Die Grundstücke waren bis vor einiger Zeit mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet, berichtete Achim Martin, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses. Dann allerdings wurde der Maschendrahtzaun durch einen massiven Stahlgitterzaun ersetzt und die Zaunpfosten gegen massivere Pfosten ausgetauscht. Diese Veränderungen können relevant sein, da für das Wochenendhausgebiet ein Bebauungsplan gilt, in dem festgelegt ist, welche Einfriedungen erlaubt sind. Der Stahlgitterzaun entspreche zwar nicht ganz diesen Vorgaben, es werde aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt, entschied der Kreisrechtsausschuss jetzt. Ein Teil der umfriedeten Grundstücke liegt allerdings außerhalb des Bebauungsplans. In diesem Bereich sind Einzäunungen nicht erlaubt, deshalb müsse der Stahlgitterzaun an diesen Stellen entfernt werden. Auch der frühere Maschendrahtzaun darf hier nicht wieder errichtet werden. Dieser sei bisher nur geduldet gewesen, so Martin. Diese Duldung sei aber dadurch hinfällig geworden, dass der Zaun abgerissen wurde. |ann