Kreis Bad Duerkheim Zankapfel Kindergarten
Die Kostenverteilung für den Betrieb des Waldorf-Kindergartens in Frankenthal ist ein Dauerzankapfel zwischen der Stadt Frankenthal und dem Kreis Bad Dürkheim. Morgen muss sich das Verwaltungsgericht Neustadt mit dem Streit befassen.
Seit mehr als fünf Jahren blockieren die kommunalen Meinungsunterschiede zur Finanzierung den geplanten Neubau einer Waldorf-Kindertagesstätte mit vier Gruppen. Auch über die Personalkosten einer der beiden bereits bestehenden Gruppen in Frankenthal wird gestritten. Um 60.000 Euro geht es laut Stadtverwaltung bei einem Termin morgen, 9 Uhr, vor dem Verwaltungsgericht Neustadt. Diesen Betrag fordert die Stadt vom Kreis Bad Dürkheim, der sich einen Teil davon beim Rhein-Pfalz-Kreis zurückholen könnte. Einigkeit herrscht in der Darstellung des Sachverhaltes. Bisher wurden die Personalkosten für eine Gruppe des Waldorf-Kindergartens zwischen dem Rhein-Pfalz-Kreis und dem Landkreis Bad Dürkheim geteilt. „Der Landkreis möchte, dass spitz abgerechnet wird“, so Arno Fickus von der Presseabteilung des Landkreises. Das bedeutet: Die Kreise bezahlen anteilig für Kinder, die aus ihrem Bereich kommen. Auf Grundlage eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2008 und des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz hätten Frankenthal sowie die Landkreise Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis eine Vereinbarung geschlossen, erklärte die Stadtverwaltung Frankenthal. In dieser sei geregelt, dass der Landkreis Bad Dürkheim und der Rhein-Pfalz-Kreis die Personalkosten für eine der beiden Gruppen des Waldorfkindergartens gemeinsam tragen. Ab dem Jahr 2007 sollte demnach Frankenthal die Personalkosten direkt mit dem Landkreis Bad Dürkheim abrechnen, der wiederum mit dem Rhein-Pfalz-Kreis abrechnet. Für die Jahre 2002 bis 2009 habe das funktioniert. Für die folgenden Jahre habe der Landkreis Bad Dürkheim erstmalig ausgeführt, dass er an dem Vertrag nicht festhalten wolle und lediglich Teilzahlungen in Höhe der auf ihn fallenden Belegzahlen leiste. Den Rest solle Frankenthal selbst beim Rhein-Pfalz-Kreis eintreiben. Dieser teile jedoch die Auffassung der Stadt Frankenthal und wolle ebenfalls an der Vereinbarung festhalten, so die städtische Pressestelle. Der Landkreis Bad Dürkheim begründe sein Verhalten damit, dass sich die Belegzahlen seit 2008 derart verändert hätten, dass es keine Grundlage mehr gäbe, an der Vereinbarung festzuhalten. Des Weiteren fehle es an einer formgültigen Vereinbarung. Es handele sich lediglich um die Verschriftlichung einer Vorgehensweise. Mangels Rechtsgrundlage müsse sich die Abrechnung nach den tatsächlichen Belegungszahlen richten. Die Stadt sei dagegen der Auffassung, dass ihre Forderungen betreffend die Personalkosten auf einem nach wie vor wirksamen Vertrag beruhten.