Nachklapp
Willkommen im Postkutschen-Zeitalter!
Im an schlechten Nachrichten so reichen Jahr 2020 kam zum Schluss doch noch eine gute – zumindest für die Gegner eines Logistikzentrums im Haßlocher Industriegebiet Süd. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, mit dem das Projekt gestoppt wurde, ist seit dem 22. Dezember endlich rechtskräftig. Mit etwas Verspätung, denn Anfang Dezember hatten sich Bürger und Kommunalpolitiker etwas zu früh gefreut.
Dazu muss man wissen, dass es in Verfahren vor Verwaltungsgerichten eine einmonatige Berufungsfrist gibt. Das bedeutet, dass alle Prozessbeteiligten, nachdem ihnen das vollständige Urteil zugestellt wurde, einen Monat lang die Möglichkeit haben, eine höhere Instanz anzurufen. Lassen alle diese Berufungsfrist verstreichen, ist das Urteil rechtskräftig.
In unserem Falle hatte das Verwaltungsgericht Neustadt zugunsten der Kreisverwaltung Bad Dürkheim und gegen eine Tochterfirma des US-Investors Hillwood aus Luxemburg entschieden: Es war rechtens, den Bauantrag für ein Logistikzentrum in Haßloch abzulehnen. Nachdem das Urteil am 3. November bei der Kreisverwaltung eingegangen war, zeigte sich Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld einen guten Monat später froh gestimmt: Dass der Investor keinen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt habe, zeige: Dieser habe erkannt, dass seine Klage keine Chance habe. Gut, dass das Urteil jetzt rechtskräftig sei.
Bei dieser optimistischen Einschätzung war der Landrat wohl davon ausgegangen, dass die Hillwood-Tochter das Urteil am 3. November gleichzeitig mit der Kreisverwaltung erhalten habe. Per Mausklick auf elektronischem Weg und daher in der selben Millisekunde. Aber weit gefehlt. Erst am 22. November meldete das Unternehmen mit Sitz in Luxemburg die Zustellung des Urteils. Was zur Folge hatte, dass die Berufungsfrist erst am 22. Dezember endete.
Satte 19 Tage bis zum Empfang: Da wäre ja ein reitender Bote mit dem Urteil im Gepäck schneller in Luxemburg gewesen. Das erinnert an das kuriose Wettrennen, über das wir vor wenigen Tagen auf der Seite „Zeitgeschehen“ berichtet haben. Ein Fotograf aus dem Sauerland schickte zwei Reiter mit einer DVD voller Bilder zu einer zehn Kilometer entfernten Druckerei los und lud die 4,5 Gigabyte Daten parallel über einen Transfer-Service hoch. Die Pferde waren schon nach gut anderthalb Stunden mit den Bildern am Ziel und überholten locker das Übertragungsprogramm, das mehr als fünf Stunden brauchte.
Dass im Falle des Neustadter Urteils so viel Zeit verstrichen ist, bis das Unternehmen in Luxemburg die Zustellung bestätigt hat, mag Gründe haben, über die sich nur spekulieren lässt. Jedenfalls hat sich der Investor noch einmal knapp drei Wochen Bedenkzeit verschafft. Um am Ende wohl zum Schluss zu kommen, dass es keinen Sinn macht, den Rechtsstreit vor das Oberverwaltungsgericht zu tragen.
Vielleicht hat das Schneckentempo aber auch eine ganz andere Ursache: Auf dem elektronischen Weg nach Luxemburg musste das Urteil schließlich die digitale Holperstrecke Lambrechter Tal überwinden. Und dort hat der Ausbau des schnellen Internets doch erst begonnen.