Frankenthal / Lambsheim-Heßheim RHEINPFALZ Plus Artikel Wheelie-Fahrer muss Führerschein abgeben

Im Rückspiegel soll der Autofahrer aus dem Kreis Bad Dürkheim einen sogenannten Wheelie-Fahrer, einen Motorradfahrer, der nur au
Im Rückspiegel soll der Autofahrer aus dem Kreis Bad Dürkheim einen sogenannten Wheelie-Fahrer, einen Motorradfahrer, der nur auf dem Hinterrad unterwegs ist, gesehen haben.

Am Ende eines Prozesses vor dem Amtsgericht Frankenthal war die Strafe härter als im Strafbefehl, gegen den der Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim Einspruch erhoben hatte. Auf 80 Tagessätze zu je 25 Euro und zu neun Monaten Entzug der Fahrerlaubnis wurde der Mann verurteilt. Der Grund: Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung.

Im Rückspiegel sah der Autofahrer, der am 20. Oktober vergangenen Jahres auf der L453 zwischen Heuchelheim und Heßheim unterwegs war, einen Motorradfahrer, der nur auf dem Hinterrad herankam. Dabei sei er erschrocken und habe das Lenkrad leicht verrissen, sagte der Mann vor dem Amtsgericht. Ob sich der Motorradfahrer dadurch angegriffen fühlte? Während einer Parallelfahrt soll der laut der Aussage des Autofahrers gegen die Tür des Wagens getreten haben, bevor er sich vor das Auto gesetzt und abgebremst haben soll.

Den Kreisel nördlich von Heßheim soll der Motorradfahrer gegen die Fahrtrichtung passiert und sich im Anschluss mitten auf der Fahrbahn positioniert haben. „Da habe ich schon gestanden“, sagte der Autofahrer vor Gericht. Der Motorradfahrer habe ihn mit einer eindeutigen Geste beleidigt, die der Autofahrer auf einem Handyfoto festgehalten hat. Außerdem soll der Motorradfahrer versucht haben, die Autotür zu öffnen. Das sei ihm aber nicht gelungen, so der Autofahrer.

Wer ist auf dem Handyfoto zu sehen?

Dass das Handyfoto nicht als Beweis vor Gericht taugte, betonte Ugur Karaaslanoglu, der Verteidiger. Es verletzte das Recht am eigenen Bild seines Mandaten. Deshalb legte er Widerspruch gegen die Aufnahme des Fotos zu den Beweisen ein. Dem gab Richter Thomas Henn aber nicht statt. Im Laufe des Verfahrens stellte der Verteidiger dann infrage, ob auf dem Foto überhaupt sein Mandant zu sehen sei.

Das war wohl auch wirklich ein Problem: Selbst die Insassen des Autos konnten nicht sagen, dass der Mann auf der Anklagebank auch der Motorradfahrer war. „Ich dachte, er sei älter gewesen“, sagte der Fahrer. Auf dem Foto soll der Motorradfahrer nur mit Helm zu sehen sein. Da sei es schwer, zu vergleichen, meinte der Autofahrer. Auch der Sohn konnte als Beifahrer den Angeklagten nicht identifizieren. Der Angeklagte selbst schwieg in dem Verfahren.

Wie kam man also auf den Angeklagten? Am 20. Oktober war der Motorradfahrer geflüchtet, bevor die hinzugerufene Polizei in Heßheim eintraf. Weil der Autofahrer das Nummernschild des Motorrads aber ablesen konnte, suchte die Polizei nach dem Halter des Zweirads – und landete bei der Frau des Angeklagten. Statt der Ehefrau trafen die Beamten aber die Wohnungsvermieterin an, die den Polizisten damals bestätigt haben soll, dass der Motorradfahrer auf dem Foto ihr Mieter sei. Vor Gericht sagte sie: „Das könnte mein Mieter sein.“

War am Anfang der Verteidiger nach Ansicht der Staatsanwältin „krawallig unterwegs“, war es am Ende die Staatsanwältin selbst, die aufgebracht war. Der Grund: Der Angeklagte ist Berufskraftfahrer. Bei Verlust seines Führerscheins könne er auch seinen Job verlieren, müsse jedoch Frau und vier Kinder ernähren. Deshalb regte Richter Henn ein Rechtsgespräch an, das die Staatsanwältin aber mit dem Hinweis ablehnte, dass die Strafe, die im Strafbefehl stand (90 Tagessätze von je 50 Euro), mit Blick auf das, was sie jetzt fordere, „ein Geschenk“ gewesen sei.

Verteidiger will Freispruch für Motorradfahrer

Die Argumentation der Verteidigung sei an „Lächerlichkeit nicht zu überbieten“. Die Staatsanwältin schloss aus den Zeugenaussagen klar: Nur der Angeklagte könne der Täter sein. Sie plädierte auf 130 Tagessätze zu je 25 Euro und zwölf Monate Führerscheinentzug. Der Verteidiger forderte Freispruch für seinen Mandanten, weil kein Zeuge den Mann auf dem Foto eindeutig erkannt habe.

Richter Thomas Henn hatte am Ende des Gerichtstermins keine Zweifel, dass der Angeklagte der Motorradfahrer war, der wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung vor Gericht stand. Die Beweise für eine Nötigung sah er allerdings nicht als ausreichend an. Er verurteilte den Angeklagten zu 80 Tagessätzen zu je 25 Euro und neun Monaten Führerscheinentzug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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