Dirmstein RHEINPFALZ Plus Artikel Ukraine-Geflüchtete engagiert sich – Jobcenter streicht ihr die Leistungen

Die Stadtbibliothek Ludwigshafen. Hier hat eine Ukrainerin Kulturprojekte für geflüchtete Landsleute initiiert – und verliert de
Die Stadtbibliothek Ludwigshafen. Hier hat eine Ukrainerin Kulturprojekte für geflüchtete Landsleute initiiert – und verliert deshalb Sozialleistungsansprüche.

Eine seit April 2022 in Dirmstein lebende Ukrainerin hat sich selbst um ein Stipendium gekümmert und es für ein gemeinnütziges Kulturprojekt genutzt. Die Folge: Das Geld wurde ihr als Einkommen angerechnet, und ihr Vermieter hat sechs Monate lang keine Miete bekommen. Wie konnte das passieren?

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Oliver Meyer bei der RHEINPFALZ meldet, weil er als Vermieter von Tetiana Lohinova Probleme mit einer Behörde hat. Vor etwa einem Jahr stritten der Dirmsteiner und seine Frau Sabrina Price-Meyer mit der Verbandsgemeinde Leiningerland wegen plötzlich eingestellter Mietzahlungen. Damals ging es um den Quadratmeterpreis und die Art und Weise, wie die Verwaltung mit dem Ehepaar kommuniziert hatte. Das Problem löste sich zugunsten der Dirmsteiner und ohne dass die RHEINPFALZ berichtete.

Inzwischen ist für die Ukrainerin und ihre beiden acht und 17 Jahre alten Kinder das Jobcenter Deutsche Weinstraße zuständig, und wieder werden Geldleistungen zum Nachteil der Meyers eingestellt. Wobei Oliver Meyer, Eigentümer der Dirmsteiner Spormühle und Geschäftsführer der Eventagentur Tailormade GmbH, damals wie heute betont, dass es ihm gar nicht so sehr um das Geld gehe. Denn die gesammelte Miete wolle er den Lohinovas bei einer etwaigen Rückkehr in die Heimatstadt Charkiw als Startkapital für den Neuanfang mitgeben. Er und seine Frau begreifen ihr Wohnungsangebot, das sie von ihren Firmenräumen abgezwackt haben, als einen „Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe in der Flüchtlingskrise“. Er sagt: „Wenn Bund, Land und Kommunen bei der nächsten Krise zur Unterstützung aus der Bevölkerung aufrufen, sind wir künftig raus!“

Projekte in Ludwigshafen

Seinen Grund hat der ganze Ärger in einer Initiative der Mieterin, die von Beruf Bibliothekarin ist und sich beim Deutschen Bibliotheksverband (DBV) erfolgreich um ein Stipendium beworben hatte. Das Projekt heißt NUMO und wollte von September bis Dezember 2022 humanitäre Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine und zur Bewahrung von Kultur und Medien in der Ukraine leisten. Lohinova stieg etwas verspätet ein und erhielt laut DBV insgesamt rund 6600 Euro dafür, dass sie in der Stadtbücherei Ludwigshafen den „Familienclub der ukrainischen Kultur“ gründete. Der Rechenschaftsbericht der 48-Jährigen führt mehr als 30 Veranstaltungen auf, unter anderem einen Malwettbewerb, Kommunikations- und Lernspiele, die Vermittlung von Wirtschaftswissen, eine Schreibwerkstatt und ein Psychologie-Webinar.

Für all das seien belegbare Sachkosten und Referentenhonorare angefallen, berichtet Tetiana Lohinova. „Am Ende sind von dem Stipendium weniger als 1600 Euro für mich übrig geblieben“, sagt sie. Der DBV bestätigt schriftlich, dass die Stipendiatin Teile der Förderung für EDV-Ausstattung und Material ausgeben musste. Lohinova beherzigte den Rat, des Verbands, das Jobcenter unbedingt über das Stipendium zu informieren. Das Ergebnis: Die Behörde rechnete 5530 Euro als Einkommen an und reduzierte sechs Monate lang, von Januar bis Juni, seine Geldleistungen an die ukrainische Familie. Und weil diese mal zugestimmt hatte, dass das Jobcenter die Miete und Nebenkosten direkt der Gastfamilie Price-Meyer überweisen darf, wurde diese Zahlung umgehend und ohne Info an die Empfänger eingestellt. Lohinovas Widerspruch wurde von der zuständigen Stelle beim Jobcenter zurückgewiesen.

Bibliotheksverband erstaunt

Tetiana Lohinova und Oliver Meyer verstehen nicht, wieso die Behörde einen derart hohen Betrag ohne Berücksichtigung der Ausgaben als Einkommen wertet – „zumal die Leistungsbezieherin hier doch offensichtlich eine Aufgabe des Jobcenters übernommen hat“. Was Meyer damit meint: Sein Schützling habe eine berufsnahe, sinnvolle Tätigkeit ausgeübt und damit seine Chancen auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erhöht. Auch Kathrin Hartmann vom Bibliotheksverband ist verwundert über das Ausmaß der Leistungskürzungen im Fall Lohinova. Unter den 50 Stipendiaten sei ihr kein ähnlicher Fall zu Ohren gekommen, sagt sie auf RHEINPFALZ-Anfrage. Sie findet, dass so der Sinn und Zweck des Stipendiums konterkariert werde.

Mario Zubrod kann diese Sichtweise durchaus nachvollziehen. Der beim Jobcenter Deutsche Weinstraße tätige Volljurist und ein Kollege haben den Fall Lohinova bearbeitet beziehungsweise beurteilt und stellen fest: Sie können anhand der Festlegungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht anders, als das Stipendium als ein Einkommen zu bewerten, das in puncto Aufwendungen „nicht mit einem Arbeitseinkommen gleichgestellt“ sei. „Das SGB II kennt zwar privilegierte Einkommen, die für etwas ganz Bestimmtes verwendet werden sollen“, sagt Zubrod auf Anfrage, „aber dieses hier ist kein öffentlich-rechtliches, sondern ein privates Stipendium.“ Man habe sich die Sache wirklich nicht leicht gemacht. Zubrod sieht hier, anders als etwa bei der Beurteilung von Wohnraum, keinen Ermessensspielraum. Und den Qualifizierungsaspekt des Stipendiums könne man nicht berücksichtigen, weil die Abteilungen für Arbeitsvermittlung und Leistungsgewährung getrennte Bereiche seien.

Keine Klage mehr möglich

Der Jurist spricht von „schwieriger Materie“ und „kompliziertem Einzelfall“ und erkennt an: „Hier hat sich jemand über die Maßen bemüht und erfährt trotzdem Nachteile.“ Deshalb hätte er es gern gesehen, wenn Tetiana Lohinova gegen den Widerspruchsbescheid geklagt hätte, doch dafür ist die Frist verstrichen. Ein Gerichtsurteil hätte Klarheit darüber gebracht, ob die Rechtsabteilung des Jobcenters wirklich so richtig liegt mit der Interpretation des Sozialgesetzbuchs, wie sie im Moment ganz sicher meint.

Jemand, der von Sozialhilfe abhängig ist, wird sich eher nicht trauen, eine Klage einzureichen. Dieses Argument lässt Mario Zubrod nicht gelten. „Sozialgerichtsverfahren sind kostenfrei“, sagt er, „und man kann sogar ohne Rechtsbeistand hingehen.“ Das sei der Unterschied zum Zivilrecht. „Man muss als Kläger nur den Sachverhalt vortragen, und der Richter muss von sich aus für alle Parteien alles berücksichtigen.“

 Tetiana Lohinova (links) und ihre Kinder Anton und Anna sind kurz nach Putins Überfall auf die Ukraine nach Deutschland geflüch
Tetiana Lohinova (links) und ihre Kinder Anton und Anna sind kurz nach Putins Überfall auf die Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Sabrina Price-Meyer und Oliver Meyer (rechts) haben ihnen in der Dirmsteiner Spormühle ein Quartier gegeben.
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