Landau / Maikammer Tod einer Siebenjährigen: Anklage gegen Mutter erhoben

Nach dem Tod eines unterernährten siebenjährigen Mädchen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Mutter erhoben.
Nach dem Tod eines unterernährten siebenjährigen Mädchen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Mutter erhoben.

Nach dem Tod eines unterernährten siebenjährigen Mädchens hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Mutter erhoben.

Die Ermittlungen zum Tod eines siebenjährigen Mädchens, das in der Verbandsgemeinde Maikammer im Februar 2024 in der elterlichen Wohnung verstorben ist, sind abgeschlossen. Das teilt die Staatsanwaltschaft Landau mit.

Diese geht davon aus, dass das schwerstbehinderte Kind an einem epileptischen Anfall verstorben ist. Die Mutter, die zu diesem Zeitpunkt schlief, bemerkte das nicht. Für ein Fremdverschulden sieht die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Verdacht.

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Das Jugendamt des Kreises hat die betroffene Familie über Jahre wegen wegen „diverser familiärer Probleme“ betreut.
Maikammer

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Darum wird doch Anklage erhoben

Doch weil das verstorbene Mädchen stark untergewichtig war, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der nicht ausreichenden Versorgung des Kindes auf. Nach Abschluss der durchgeführten Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Landau nun Anklage zum Amtsgericht – Schöffengericht – Landau gegen die Mutter des Mädchens wegen Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht erhoben.

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Erst wenige Tage vor seinem Tod war das siebenjährige Mädchen laut Kreisverwaltung ärztlich untersucht worden.
VG Maikammer

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Der nun 39-jährigen Frau wird in der Anklage zur Last gelegt, ihr Kind, das über eine Magensonde ernährt werden musste, und das – wie der Angeschuldigten bekannt war – nicht mit der erforderlichen Nahrung versorgt hat. Auch als für die Frau erkennbar war, dass das Mädchen zunehmend an Gewicht verlor und stark abmagerte, soll sie weder die Ernährung umgestellt, noch einen Arzt aufgesucht haben.

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