Leinigerland
Nachbarn streiten wegen zehn Jahre alter Mauer
Über ein Jahrzehnt lang duldet ein Ehepaar aus der Verbandsgemeinde Leiningerland eine erhöhte Grenzmauer zwischen seinem Grundstück und dem seiner Nachbarn, auf dem sich Haus und Garten befinden. Der Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses Bad Dürkheim, Joachim Schmitt, spricht von einem „Vertrauenstatbestand“, der entstanden sei, weil das Ehepaar über viele Jahre hinweg keine Einwände erhoben habe. Bei ihm ist der Fall kürzlich gelandet, weil ein Antrag aus dem Jahr 2023 auf ein bauaufsichtliches Einschreiten abgelehnt und daraufhin von den Mauergegnern Widerspruch eingelegt worden war.
Mauer wegen Katzen erhöht
Auslöser für die Mauererhöhung waren Katzen, um deren Sicherheit man sich sorgte. „Wir lieben unsere Tiere und hatten Angst, dass sie bei unseren Nachbarn in den Swimmingpool fallen“, sagt die Hausbewohnerin in der Sitzung des Kreisrechtsausschusses. Daher habe man sich entschlossen, die bestehende Mauer mit Rundbögen zu erhöhen. Nach Angaben des Ehepaars geschah dies in Absprache mit den Nachbarn. „Wir haben alles mit ihnen geklärt und hätten nie gedacht, dass es später ein Problem werden könnte.“ Zwar habe kein gutes Verhältnis bestanden, aber man sei sich über die Baumaßnahmen einig gewesen – auch weil die Nachbarn selbst keine Katzen auf ihrem Grundstück mochten.
Doch nun, Jahre später, wird das Mauerprojekt doch noch zum Streitfall. Die Gegenseite bestreitet, mit den Katzenbesitzern jemals Gespräche über die Mauer geführt zu haben. Dem widerspricht eine Zeugin, die in der Nachbarschaft wohnte und die angeblichen Absprachen bestätigen kann. Die Mauergegner halten dagegen: „Wir kennen diese Frau nicht, haben sie noch nie gesehen und ihren Namen nie gehört. Was sie sagt, ist eine dreiste Lüge.“ Zudem sei sie nicht mehr auffindbar und in Deutschland nicht mehr amtlich gemeldet. Laut den Nachbarn ist die Zeugin inzwischen in die USA ausgewandert und hat dort geheiratet, weshalb sich ihr Name geändert habe und sie für die Behörden schwer zu finden sei.
Bauarbeiten wurden nicht bemerkt
Unklar bleibt auch, warum die Nachbarn erst 2023 gegen die Mauer vorgingen. Nach Angaben der Katzenhalter wurden die Bauarbeiten bereits 2010 abgeschlossen. Die Mauergegner behaupten hingegen, der Bau habe deutlich später stattgefunden – ein konkretes Jahr oder einen Zeitraum können sie auf Nachfrage von Schmitt jedoch nicht nennen. „Wir führen ja schließlich kein Tagebuch“, so ihre Begründung. Diese Aussage hält Schmitt jedoch für wenig glaubhaft: „Wenn Sie, wie angegeben, in den letzten zehn Jahren in Ihrem Haus gewohnt haben, müssen Sie auch mitbekommen haben, dass dort massive Bauarbeiten stattgefunden haben. Dann sollten Sie zumindest das ungefähre Jahr nennen können.“
Doch ist die Höhe der Mauer denn überhaupt legal? Diese Frage muss die Bauaufsichtsbehörde noch klären. Auch darüber gehen die Meinungen auseinander. Die Grenzbauer argumentieren, die Mauer wirke aus der Sicht ihrer Nachbarn gar nicht so hoch, da deren Swimmingpool von einer erhöhten Plattform umgeben sei, unter der sich die Technik befinde. Zudem sei das Grundstück abschüssig, was die wahrgenommene Höhe um mindestens 50 bis 70 Zentimeter reduziere. Die gegnerische Seite widerspricht dem entschieden: „Die Mauer ist 3,19 Meter hoch – das ist viel zu viel. Sie wirkt erdrückend, wir bekommen kaum noch Licht.“ Die Mauerbauer sehen das anders: „Durch die Bögen fällt doch noch immer genug Licht, das wirkt überhaupt nicht beengend.“
Vereinbarungen besser schriftlich festhalten
Die Mitglieder des Kreisrechtsausschusses haben nach der Anhörung geprüft, ob noch gegen den Bau vorgegangen werden kann, und sind zu dem Entschluss gekommen, dass dafür zu lange gewartet wurde. Selbst wenn die Mauer erst 2012 oder 2015 gebaut wurde, sei inzwischen zu viel Zeit vergangen. „In solchen Fällen ist es wichtig, unverzüglich rechtliche Schritte einzuleiten – nicht erst Jahre später“, so Schmitt. Er rät: Im Idealfall sollte man Vereinbarungen zur Grenzbebauung mit Nachbarn immer schriftlich festhalten, um spätere Konflikte zu vermeiden.