Hassloch
Logistikzentrum durch die Hintertür?
Seit Dezember 2020 ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, mit dem das Projekt Logistikzentrum im Industriegebiet Süd gestoppt wurde, rechtskräftig: Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim hat den Bauantrag der HE 2 Haßloch 1 S.a.r.l mit Sitz in Luxemburg, einer Tochterfirma des US-Investors Hillwood, zu Recht abgelehnt. Der Kreis hatte seine Entscheidung mit der Veränderungssperre begründet, die der Gemeinderat 2019 für den neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ erlassen hatte. Mit diesem baurechtlichen Instrument sichert die Kommune ihre veränderte städtebauliche Planung für das bisherige Industriegebiet, das künftig ein Gewerbegebiet sein soll.
Die HE 2 Haßloch 1 S.a.r.l klagte gegen die Ablehnung des Bauantrags, aber verlor vor dem Verwaltungsgericht Neustadt. Die Veränderungssperre war zu Recht erlassen worden und ist somit wirksam. Sie läuft jetzt im dritten Jahr und gilt noch bis Februar 2022. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist um ein weiteres Jahr verlängern. Die Hillwood-Tochter ist nach wie vor Eigentümerin des 56.000 Quadratmeter großen Geländes.
Bebauungsplanverfahren läuft
Unterdessen ist die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ weitergegangen. Im Dezember 2020 wurde der Vorentwurf im Bau-, Verkehrs- und Entwicklungsausschuss (BVE) einstimmig angenommen. Der neue Bebauungsplan ist nach Ansicht der Verwaltung erforderlich, weil der in seiner Urform aus den 1960er Jahren stammende Plan „Industriegebiet Lachener Straße“, der einen großen Teil des heutigen Industriegebiets Süd sowie die Obermühle umfasst, heute nicht mehr der tatsächlichen Nutzungsstruktur entspricht. Unter anderen sind dort produzierende Betriebe, Dienstleister, Handwerksbetriebe, Gastronomie, Beherbergungsbetriebe oder Wohnungen vorhanden.
Bei der am 24. Februar zu Ende gegangenen frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange seien 17 Einwendungen eingegangen, erklärte Stadtplaner Jan Strömer von der Bauverwaltung bei einem Gespräch mit der RHEINPFALZ, an dem auch Bürgermeister Tobias Meyer (CDU) und Bauamtsleiter Wolfgang Jünger teilnahmen. Mit jeder einzelnen Stellungnahme werde sich die Verwaltung nun befassen, so Strömer. Die umfangreiche Bestandsaufnahme, die das Planungsbüro Fibu (Kaiserslautern) im vergangenen Jahr vorgenommen habe, belege, dass es sich fort faktisch um kein Industriegebiet mehr handle. Nun fehlten noch Fachgutachten (Lärm und Entwässerung), die bis Mitte 2021 vorliegen sollen. Mit den eingearbeiteten Änderungen soll der Bebauungsplanentwurf anschließend erneut im BVE vorgestellt und beraten werden. Vor Ende des Verfahrens werden alle Stellungnahmen noch einmal dem Gemeinderat vorgelegt. Bürgermeister Meyer hofft, dass noch in diesem Jahr der Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ beschlossen werden kann.
Obermühle: „Ordentlicher Kubus“
Ann und Klaus Bockslaff, Eigentümer der Obermühle, haben in den vergangenen Tagen Flugblätter in Umlauf gebracht, in denen sie kritisieren, dass auch mit dem neuen Bebauungsplan ein Logistikzentrum möglich sei. Erlaubt seien Gebäudelängen von 85 oder sogar 160 Metern mit einer Höhe von neun Metern, ein „ordentlicher Kubus“, wie sie schreiben. „Ein oder mehrere Logistikzentren“ könnten dort gebaut werden. Würde der neue Bebauungsplan so verabschiedet wie derzeit vorgesehen, „hätte Hillwood die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung eines Logistikzentrums fest in der Hand“. Dagegen könne man „nichts mehr machen“. Die Verfasser fragen, ob es „hintenrum doch realisiert werden“ solle, ohne dass es die Bürger merkten. Würde das Gebiet zum Mischgebiet erklärt, schreiben Ann und Klaus Bockslaff, würde es der gewachsenen Struktur entsprechen und Gebäude dieser Größenordnung nicht mehr ermöglichen.
Gemeinde: Maximale Gebäudelängen festgesetzt
Bauamtsleiter Wolfgang Jünger hält dagegen Gebäude in der Dimension des ursprünglich geplanten Logistikzentrums – laut damaligem Bauantrag 241 Meter lang, 115 Meter breit, 15 Meter hoch – mit dem neuen Bebauungsplan für ausgeschlossen. Im Gespräch mit der RHEINPFALZ erläuterte er, dass dies schon deshalb nicht möglich sei, weil eine Ringstraße eingeplant sei: Übergroße Gebäude könnten dort deshalb gar nicht entstehen. Eine maximale Gebäudelänge von 85 Metern und -höhe von neun Metern sei festgesetzt. Der neue Bebauungsplan ziele städtebaulich auf eine kleinteilige Struktur des Gebiets ab. Nach solchen Grundstücken bestehe eine hohe Nachfrage.
Größere Grundstücke könnten zwar gebildet werden, ergänzte Stadtplaner Strömer. Aber mit den maximalen Gebäudelängen könnten auch miteinander verbundene Gebäude längenmäßig – auf 85 Meter – begrenzt werden.
Bürgermeister Meyer machte darauf aufmerksam, dass in Gewerbegebieten nach der Baunutzungsverordnung grundsätzlich Gewerbebetriebe aller Art zulässig seien – also auch Logistikzentren. Deshalb könne eine zulässige Nutzung im Bebauungsplan nur ausgeschlossen werden, wenn dies im Bebauungsplan besonders begründet werde. Da es sich bei Logistikbetrieben meistens um gebietstypische, also „gewöhnliche“ Gewerbebetriebe handle, sei kein belastbarer Grund erkennbar, warum Logistikbetriebe grundsätzlich ausgeschlossen werden könnten beziehungsweise sollten. Vielmehr würde sich die Gemeinde dann dem Vorwurf einer willkürlichen Planung oder gar einer Verhinderungsplanung aussetzen und die Tür zu einem Normenkontrollverfahren öffnen.
Es werde sich künftig immer noch um ein Gewerbegebiet handeln. Aufgabe der Gemeinde sei es, das Gebiet mit positiven Planungsvorstellungen zu entwickeln und nicht mit unbegründeten, übermäßig einschränkenden Festsetzungen ad absurdum zu führen. Mit Hillwood sei die Gemeinde im Gespräch, so Meyer, um eine kleinteilige Lösung eines „Gewerbeparks“ zu erreichen.
SPD und HLL wollen Dringlichkeitssitzung des Rats
Die Fraktionen von SPD und HLL haben bei der Gemeindeverwaltung beantragt, eine Dringlichkeitssitzung des Gemeinderats einzuberufen. Die Verwaltung soll in einer nichtöffentlichen Präsenzsitzung konkret mitteilen, „inwieweit der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans ,Am Obermühlpfad’ die bisher beabsichtigte Zielsetzung noch erfüllt, und mit welchen Chancen und Risiken die aktuelle Planung verbunden ist“.
Zur Begründung führen SPD und HLL die „vielfach vertretene sehr fundierte Meinung in der Bürgerschaft“ an, dass die aktuell beabsichtigte Planung zu diesem Gebiet nicht den vom Gemeinderat getragenen Zielen entspreche. Bevor erhebliche kostspielige Planungsarbeit unter Umständen in die falsche Richtung gehe, sei es geboten, dass die Verwaltung hierüber ausführlich berichte und den Raum für eine Diskussion innerhalb des Gemeinderats ermögliche. Da über „alles“ gesprochen werden solle, müssten auch Belange Dritter angesprochen werden. Deshalb müsse dieses Thema nichtöffentlich behandelt werden. Der Punkt wird laut Verwaltung auf der Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils der nächsten Ratssitzung am 24. März stehen. Eine Extra-Sitzung wird nicht einberufen.