Kreis Bad Duerkheim
Laumersheim: Für neue Ortsdurchfahrt werden Bürger bald zur Kasse gebeten
Fast alle Rechnungen für das Großprojekt Ortsdurchfahrt von 2018/19 lägen vor, sagt Rainer Eberle von der Verwaltung der Verbandsgemeinde Leiningerland, der den Laumersheimer Gemeinderat vergangene Woche über die Abrechnung informiert hat. Deshalb geht er relativ sicher von 450.000 Euro aus, die der Gehwegausbau (ohne Bushaltestelle) kosten wird. Die Fahrbahn war Sache des Landes. Im Verhältnis 70 zu 30 müssen sich Grundstücksbesitzer und Gemeinde die Kosten für die Erneuerung der Gehwege an der L 454 und der Ortstraßenfahrbahn an der evangelischen Kirche teilen, also fallen für die Bürger rund 315.000 Euro an.
Nach dem von der Gemeinde festgelegten Modell für wiederkehrende Beiträge werde spitz abgerechnet, aber erst im kommenden Jahr, wenn alle Rechnungen da seien, so Eberle. Er schätzt, dass für jedes infrage kommende Grundstück 1,06 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer (gewichteter) Fläche erhoben werden. Was allerdings in diesem Jahr noch passieren soll, ist die Erhebung von Vorausleistungen in Höhe von acht Cent pro Quadratmeter. Die Rechnungen dafür werden laut Eberle etwa Mitte April verschickt, das Zahlungsziel ist der 15. November.
Wer höher bauen darf, muss mehr bezahlen
Anlässlich dieses Abschlags will die Verwaltung für künftige Abrechnungsfälle „Maßstabsdaten“ über die betreffenden Grundstücke erheben, um den jeweiligen Zuschlag pro Quadratmeter zu ermitteln, je nach zulässiger Art der Bebauung. Rainer Eberle: „99 Prozent der Grundstücke in Laumersheim dürfen zweigeschossig bebaut werden. Für diese wird ein Zuschlag von 40 Prozent angelegt.“ Wo drei oder vier Geschosse erlaubt sind, kommt ein 60- beziehungsweise 80-prozentiger Zuschlag zum Tragen.
Zur Kasse gebeten werden alle Grundeigentümer im sogenannten Innenbereich von Laumersheim außer denen in den Baugebieten Im Schlossgarten und In den Burggärten. Dort ist es noch nicht lange genug her, dass die Bauherren im Rahmen der Erschließungskosten für ihre Wohnstraßen zahlen mussten. Schlossgartenanwohner würden 2022, Burggärtenanlieger 2024 erstmals für wiederkehrende Beiträge veranschlagt, erklärt Eberle.
Verwaltung will Konflikte jetzt schon ausräumen
In solchen Gebieten habe es die Verwaltung übrigens relativ einfach, die gewichtete Fläche zu bestimmen, weil es dafür Bebauungspläne gebe. Im unbeplanten Innenbereich – meist sind das die alten Dorfkerne – komme es dagegen häufig zu Diskussionen mit den Bürgern. Zum Beispiel wenn zum Haus ein tiefes Gartengrundstück gehöre, dass theoretisch ebenfalls bebaut werden könne. Die ab April verschickten Vorausleistungsbescheide dienen laut Eberle dazu, solche Konflikte jetzt schon auszuräumen.