Historisch
Lügt die Witwe Apollonia?
Der Wachenheimer Feldschütze Adam Fuchs wird am 14. Juni des Jahres 1840 gegen zwei Uhr morgens äußerst unsanft geweckt. Steine fliegen gegen seine Fenster. Schnell kann sich Fuchs einen Reim auf den nächtlichen Überfall machen. Dem Feldschützen obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Wachenheimer Äckern, Wiesen und Weinberge. Diebstähle und Freveltaten muss er zur Anzeige bringen. Ein Fall ist ihm dabei noch gut in Erinnerung. Erst kurz zuvor hat Fuchs wegen eines Vergehens eine Anzeige gegen die 25-jährige Tagelöhnerin Elisabetha Schäfer und ihren Bruder erstattet. Der Verdacht liegt nah, dass sich das Geschwisterpaar auf diese Weise an dem Gemeindebeamten gerächt hat.
Fuchs wird daher am 15. Juni beim Bürgermeister von Wachenheim vorstellig, dem er die Vorfälle anzeigt. In der Befragung, die der Friedensrichter in Dürkheim kurz darauf mit den Geschwistern Schäfer führt, weisen diese jede Beteiligung an der Tat von sich. Dabei bezieht sich Elisabetha Schäfer auf die Witwe Apollonia Kuntz aus Wachenheim, die bei ihr zur Tatzeit angeblich übernachtet hat. Diese könne bestätigen, dass sie das Haus nicht verlassen habe.
Zweifel an der Aussage der Wachenheimer Witwe
Die 65 Jahre alte Witwe Kuntz erscheint am folgenden Tag vor dem Friedensrichter in Dürkheim und bestätigt die Aussage von Elisabetha Schäfer. Sie legt sogar einen Eid ab. Doch schon bald entstehen ernsthafte Zweifel am Wahrheitsgehalt an der Aussage der Wachenheimer Witwe, da sich Elisabetha Federkeil bei den Behörden meldet. Die wiederum behauptet, in der fraglichen Nacht bei Apollonia Kuntz in deren Haus gewesen zu sein.
Vier Wochen später wird wegen der eingeworfenen Fenster vor dem Bezirksgericht Frankenthal verhandelt. Die Witwe Apollonia Kuntz ist geladen. Trotz aller Widerlegungen und Ermahnungen seitens des Gerichts bleibt sie bei der Aussage: Sie habe die fragliche Nacht im Haus von Elisabeth Schäfer verbracht, in Anwesenheit der Geschwister.
Witwe Kuntz soll in Haft
Angesichts der widersprüchlichen Zeugenaussagen, die sich besonders aus der Vernehmung von Elisabetha Federkeil ergeben, entscheidet das Gericht, die Witwe Kuntz in Haft zu nehmen. Eine eidliche Falschaussage erscheint immer wahrscheinlicher. Am 8. August gesteht Apollonia Kuntz schließlich, dass sie eine unzutreffende Aussage abgegeben hatte. Mit Versprechungen sei sie von Elisabetha Schäfer dazu überredet worden.
Die Tagelöhnerin wird am 9. August verhaftet, leugnet jedoch weiterhin hartnäckig, die Fensterscheiben des Feldschützen eingeworfen und die Witwe zu einer Falschaussage veranlasst zu haben. Nachdem es noch gelingt, zwei Frauen aus Wachenheim ausfindig zu machen, die bestätigten, dass Elisabetha Schäfer auch ihnen angeboten hatte, gegen die Zahlung von vier preußischen Talern zu behaupten, dass sie zur fraglichen Zeit bei ihr übernachtet hätten, fliegt der Betrug schließlich unter der erdrückenden Beweislast auf.
Schäfer hat schon im Gefängnis gesessen
Das Gericht zieht außerdem den Wachenheimer Bürgermeister hinzu, der der Angeklagten keinen guten Leumund bestätigen kann. Im Gegenteil: Bereits viermal ist Elisabetha Schäfer wegen Diebstählen und anderer Vergehen bereits bestraft worden und hat auch schon im Gefängnis gesessen.
Mit ihrem Bruder hat sie vor längerer Zeit schon die Reben des Feldschützen Fuchs abgeschnitten. Nach Einschätzung des Bürgermeisters zähle sie zur „allerliederlichsten Klasse von Wachenheim“. Auch mit dem Ruf der Witwe Kuntz steht es nach Aussage des Bürgermeisters diesbezüglich nicht zum Besten.
Die Geschworenen in Zweibrücken, wo der Fall verhandelt wird, gelangen zu der Ansicht, dass die 65 Jahre alte Wachenheimerin einen falschen Eid abgelegt hat. Das Urteil: fünf Jahre Gefängnis. Die Tagelöhnerin Schäfer, als treibende Kraft hierbei, wurde ebenfalls schuldig gesprochen und zu sechs Jahren Zwangsarbeit verurteilt, wie das „Neustadter Wochenblatt“, das über den Fall berichtet, abschließend meldet.