Deidesheim RHEINPFALZ Plus Artikel Lärmbelastung wird erneut berechnet

Am Ortsausgang Deidesheim gibt es Klagen über zu hohen Verkehrslärm.
Am Ortsausgang Deidesheim gibt es Klagen über zu hohen Verkehrslärm.

Verkehrslärm ist vielerorts ein großes Thema – auch in Deidesheim. Eine Bürgerinitiative sammelt jetzt Unterschriften gegen den Verkehrslärm am nördlichen Ortsausgang. Ziel ist es, auch dort Tempo 30 einzurichten. Dazu laufen bereits Untersuchungen.

Zwischen vier und 7.30 Uhr habe man das Gefühl, dass die Autos „direkt durchs Schlafzimmer“ fahren, sagt Konrad Krug, Initiator einer Bürgerinitiative gegen Verkehrslärm und selbst an der Weinstraße zu Hause. Damit sich „endlich etwas tut“, sammelt er nun Unterschriften. Über 60 habe er bereits zusammen, „und wir sind noch nicht fertig“.

Es ist nicht der erste Anlauf, die Geschwindigkeitsreduzierung, die in der Ortsmitte gilt, auch auf den Teil der Straße am Ortsausgang auszudehnen. 2018 seien schon einmal Unterschriften gesammelt worden, damals waren es 77, sagt Krug.

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Klagen sind verständlich

Dörr: Diverse Gespräche mit LBM

Stadtbürgermeister Manfred Dörr (CDU) macht deutlich, dass die Gemeinde durchaus hinter dem Anliegen der Bürger steht. „Wir wollen auch dort Tempo 30.“ Es habe auch bereits diverse Gespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Speyer gegeben. Das Problem sei, dass für die Tempo-Reduzierung Voraussetzungen zu erfüllen seien. Wenn der Verkehrslärm bestimmte Werte überschreite, könne die Kommune reagieren. Bisher habe es jedoch bei Messungen „kaum Überschreitungen“ gegeben. Doch die Situation könnte sich geändert haben. Deshalb sei nun eine weitere Lärmberechnung in Auftrag gegeben worden.

Nach Angaben des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Speyer, der für die Berechnung zuständig ist, werden die Ergebnisse im Frühjahr/Sommer 2021 vorliegen. Diese seien notwendig für die Beurteilung der angestrebten Geschwindigkeitsbeschränkung. Der Landesbetrieb werde dann auch eine Stellungnahme abgeben.

Vorgaben des Verkehrsministeriums

Martin Schafft, Leiter des LBM, weist die oftmals zu hörende Aussage, der Landesbetrieb sei gegen eine Temporeduzierung, zurück. Es gebe dafür jedoch Vorgaben des Landesverkehrsministeriums. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei eine Allgemeinverfügung und müsse rechtlich nachprüfbar sein. Entscheidend sei, ob die zulässigen Lärmwerte überschritten werden oder nicht. Zuständig für die Anordnung sei die Verbandsgemeinde Deidesheim.

Laut Verbandsbürgermeister Peter Lubenau (CDU) hätte die neue Lärmberechnung eigentlich schon früher gemacht werden sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie sei das Gespräch mit dem Landesbetrieb jedoch von Frühjahr auf September verschoben worden. Die Lärmberechnung werde im Übrigen nicht nur für die Weinstraße Nord in Deidesheim gemacht, sondern auch für andere n Ortseingänge in der Verbandsgemeinde, an denen Tempo 50 gilt.

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