Gerolsheim
Kürzere Ruhezeiten auf dem Gerolsheimer Friedhof möglich
Zurzeit beträgt die Ruhezeit auf dem Gerolsheimer Friedhof 30 Jahre. Diese soll mit dem Beschluss nun um zehn Jahre verkürzt werden können. Für noch kürzere Ruhezeiten sei jedoch ein Bodengutachten notwendig, sagte Ortsbürgermeister Erich Weyer (FWG). Eine Grabräumung ist künftig also auf Antrag bereits nach 20 Jahren möglich. Als Ausgleich müsse bis zum Ablauf der regulären Ruhezeit eine Gebühr für die Pflege des Rasens an die Gemeinde gezahlt werden. Diese beträgt jährlich für ein Einzel- oder Urnengrab 25 Euro, für jede weitere Grabstelle 50 Euro und wird im Voraus für die Restlaufzeit berechnet.
Die zuletzt 2011 erhöhten Friedhofsgebühren sollen human erhöht werden, und zwar um 10 Prozent, schlug Weyer den Ratsmitgliedern vor. Damit werde man möglicher Kritik bei künftigen Haushaltsdebatten zuvorkommen. Die zusätzliche Gebühr für eine Tieferlegung hatte die Verwaltung von 200 auf 300 Euro hochgesetzt, die Ortsgemeinde will sich jedoch auf 250 Euro festlegen. Ebenfalls um rund zehn Prozent wurden die Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle erhöht. Die Kosten für Grabplatten bei Wiesenurnengräbern haben sich „enorm verteuert“, so Weyer. Deshalb schlug er eine Erhöhung von 80 auf jetzt 131 Euro vor. Die Ratsmitglieder folgten ihm in allen Punkten.