Forst Jetzt sind die Bürger gefragt

Der umstrittene Parkplatz am nördlichen Ortseingang.
Der umstrittene Parkplatz am nördlichen Ortseingang.

Für die Forster stehen am 14. März zwei Abstimmungen an: neben der Landtagswahl geht es um einen Bürgerentscheid. Thema ist der Erhalt des Parkplatzes am nördlichen Ortseingang. Doch hinter dieser Frage steckt viel mehr.

Knapp 650 wahlberechtige Forster sind am Sonntag, 14. März, aufgefordert, über den geplanten Verkauf des gemeindeeigenen Parkplatzes am nördlichen Ortseingang abzustimmen. Nach dem Willen des Gemeinderats soll das Gelände an ein Bauunternehmen gehen, das dort ein Hotel bauen will. Der Parkplatz soll diesen Plänen zufolge auf die andere Seite der Umgehungsstraße verlegt werden. Die Bürgerinitiative Forst, die den Bürgerentscheid beantragt hat, lehnt das Hotel aufgrund der geplanten Größe (63 Zimmer) ab und will den Verkauf des Platzes verhindern.

Auf dem Stimmzettel werden die Forster also folgende Frage finden: „Sind Sie dafür, dass der Parkplatz am nördlichen Ortseingang (Wstr.) Eigentum der Gemeinde bleibt?“ Die Begründung, die die Bürgerinitiative für ihren Antrag eingereicht hat, findet sich auf dem Abstimmungszettel ebenso wenig wie die Stellungnahme des Gemeinderats. Beides ist jedoch bereits zweimal im Amtsblatt veröffentlicht worden und dort online auch immer noch nachzulesen.

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BI: Überqueren schon jetzt gefährlich

Die Bürgerinitiative, die von Christian Prinz und Andreas Dauth vertreten wird, argumentiert, dass ein neuer Parkplatz auf der anderen Straßenseite „weder ausreichend noch zumutbar“ sei. Das Überqueren der Straße sei schon jetzt gefährlich und werde durch den Hotelbau „noch wesentlich gefährlicher“.

In der Stellungnahme des Gemeinderates wird darauf verwiesen, dass südlich des Friedhofes ein Parkplatz mit „mindestens gleicher Stellplatzanzahl und mindestens gleicher Qualität“ geschaffen werde. Außerdem werde der Parkplatz nördlich des Friedhofs verbessert. Darüber hinaus habe das Bauunternehmen zugesagt, Kosten zur Sicherung der Straßenquerung zu übernehmen, unter anderem durch das Aufstellen einer Fußgängerampel.

Gemeinde: Verkauf nur für Hotelprojekt

Des Weiteren wird verdeutlicht, dass der Grundstücksverkauf nur dem vom Gemeinderat gebilligten Hotelprojekt diene. Der Parkplatz sei bereits 2015 in den Bebauungsplan „Fremdenverkehrsbereich am nördlichen Ortseingang“ einbezogen worden, um flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für ein Hotel zu erreichen.

Für die Verbandsgemeinde Deidesheim ist ein Bürgerentscheid ein Novum. In Rheinland-Pfalz gibt es dieses Instrument der Bürgerbeteiligung, wie auch in anderen Bundesländern, seit Mitte der 1990er-Jahre. Ein frühes und im Sinne der Antragsteller erfolgreiches Beispiel aus der Region: 2002 wurde in Wachenheim mit Hilfe eines Bürgerentscheids der Bau eines Bürgerzentrums verhindert.

Bei Bürgerentscheiden sind jedoch nicht alle Themen zulässig, und es müssen formale Regeln beachtet werden. So muss eine Frage eindeutig formuliert sein und mit Ja oder Nein zu beantworten sein. In Paragraph 17a der Gemeindeordnung ist außerdem festgelegt, welche Themen nicht zulässig sind. Dazu gehört auch „die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen“.

Zulässigkeit umstritten

Aus diesem Grund war im Gemeinderat umstritten, ob ein Bürgerentscheid über den Parkplatzverkauf zulässig ist, da damit indirekt Einfluss auf die Bauleitplanung genommen wird. Die Verwirklichung des vom Gemeinderat befürworteten Hotels würde verhindert. Auf diesen Punkt geht der Gemeinderat auch in seiner Stellungnahme zu dem Antrag ein. „In Ermangelung einschlägiger Rechtssprechung“ dazu erscheine die Zulassung des Antrags jedoch als vertretbar. Der Gemeinderat ließ den Bürgerentscheid am 15. Dezember zu und folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung.

Jetzt sind also die Bürger gefragt. Die Benachrichtigung über ihre Abstimmungsberechtigung erhalten die Forster wie die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in der siebten Kalenderwoche, spätestens am 19. Februar. Da die beiden Abstimmungen getrennt seien, sei es möglich, dass die Schreiben nicht am gleichen Tag ankämen, informierte Oliver Götz, stellvertretender Fachbereichsleiter Organisation und Finanzen bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

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