Lambrecht
Ist die Ablösesumme für Stellplätze zu niedrig?
Auf Antrag der FWG hatte der Stadtrat Anfang November entschieden, dass die Höhe der Stellplatzablöse überprüft werden soll. Die Summe können Bauherren zahlen, wenn sie bei einem Neu- oder Umbau auf ihrem Gelände nicht die vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen nachweisen können.
Die FWG hatte in ihrem Antrag die Vermutung geäußert, dass der Betrag von 4100 Euro, der seit dem Jahr 2001 pro Stellplatz gefordert wird, inzwischen zu niedrig sei.
Laut der Berechnung, die die Verwaltung vorgelegt hat, ist der Betrag dagegen etwas zu hoch. Ganz korrekt wäre ein Betrag von 4065 Euro. Die Höhe der Stellplatzablöse ist in einer Satzung festgelegt. Die Verwaltung legte einen Vorschlag für eine Änderung der Satzung vor, so dass die Ablösesumme nur noch 4065 Euro betragen würde.
Stimmt die Grundlage?
Mehrere Stadtratsmitglieder sind jedoch der Meinung, dass die Zahlen, die die Verwaltung zugrunde gelegt hat, nicht stimmen. Die Höhe der Stellplatzablöse wird anhand von zwei Faktoren berechnet: der durchschnittliche Grundstückspreis und die durchschnittlichen Kosten für den Bau eines Parkplatzes. Von dem Betrag, den diese Preise ergeben, dürfen laut Landesbauordnung 60 Prozent als Stellplatzablöse festgelegt werden, erläuterte die Beigeordnete Tanja Bundenthal-Beck (FWG).
Der von der Verwaltung angesetzte durchschnittliche Grundstückspreis von 105 Euro pro Quadratmeter sei zu niedrig, er liege bei 125 Euro, sagte Elias Hilgert (FWG). Auch die Baukosten von 160 Euro pro Quadratmeter seien zu niedrig angesetzt, so Hilgert, Peter Seelmann (CDU) und Dirk Hedtke (Linke) übereinstimmend.
Baukosten und Preise für Grundstücke seien seit 2001, dem Jahr in dem die Stellplatzablöse das letzte Mal festgelegt wurde, gestiegen, deshalb könne es nicht sein, dass jetzt bei der Berechnung der Stellplatzablöse ein niedrigerer Preis herauskomme, so Seelmann und Hedtke. Auf Antrag von Seelmann wurde die Vorlage der Verwaltung zur Überprüfung zurückgegeben.