Dirmstein RHEINPFALZ Plus Artikel Gemeinde will Bauvorhaben im Ortskern den Riegel vorschieben

Ein Teil der Dirmsteiner Hauptstraße. Unter anderem hier will der Gemeinderat verhindern, dass alte Häuser durch große Wohnanlag
Ein Teil der Dirmsteiner Hauptstraße. Unter anderem hier will der Gemeinderat verhindern, dass alte Häuser durch große Wohnanlagen ersetzt werden.

Beim ersten Mal ist nicht alles korrekt gelaufen, deshalb sind am Mittwochabend im Dirmsteiner Rathaus zwei Beschlüsse, die den Ortskern betreffen, noch einmal gefasst worden: zur Aufstellung eines Bebauungsplans und für eine baurechtliche Veränderungssperre. Anlass ist ein Bauvorhaben in der Hauptstraße, das man für problematisch hält.

In einer Dringlichkeitssitzung, weil eine Frist zu verstreichen drohte, hat der Dirmsteiner Bauausschuss am 19. Dezember beschlossen, einer Bauvoranfrage das Einvernehmen der Ortsgemeinde zu versagen. Dabei ging es um den Bau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Hauptstraße 30. Das Vorhaben hatten die Lokalpolitiker schon mehrmals auf dem Tisch gehabt und immer als unangemessen beurteilt.

In der aktuellen Variante fragt der potenzielle Bauherr an, ob er auf insgesamt 252 Quadratmetern an der Straßenseite ein Haus mit drei Wohneinheiten und im rückwärtigen Teil eines mit fünf Wohnungen bauen darf. Die Traufhöhe soll jeweils 6,80 Meter betragen, das hintere Haus soll bis zum Dachfirst 10,80 Meter hoch werden. Die Parkplatzfrage wird mit fünf offenen und vier Carport-Stellplätzen beantwortet.

Die Dirmsteiner Kommunalpolitiker waren von Anfang an nicht begeistert und sagten Nein. Die Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Leiningerland jedoch war der Meinung, die zwei Neubauten seien genehmigungsfähig, weil es für diesen Teil des Ortskerns keinen Bebauungsplan gibt und sich ein Bauvorhaben nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs lediglich „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“ muss. Und auf Grundlage dieses Paragrafen hat schon so manche Kommune Gebäude hinnehmen müssen, die im jeweiligen Viertel als zu wuchtig empfunden wurden oder Parkprobleme mit sich brachten.

Mit Bebauungsplan Regeln aufstellen

Deshalb strebte der Gemeinderat an, dass so ziemlich alle Quartiere südlich der L 453 „überplant“ sein sollen, damit es eindeutige Regeln für die bauliche Entwicklung und Nachverdichtung gibt. Für das Ortskerngebiet „Im Pflänzer und zwischen Mohngasse und Schlossgasse“ gibt es bereits einen Bebauungsplan, der große Rest (siehe Grafik) soll einen bekommen. Weil das mehrere Jahre dauern kann, will die Gemeinde mit einer Veränderungssperre vermeiden, dass Gebäude vorher noch schnell erweitert oder abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden, gegen die man dann machtlos wäre. Auf diese Art kann die Gefahr zwar nur zwei, maximal drei Jahre gebannt werden, aber das sei immerhin etwas, meinen die Ratsmitglieder, die sich in der Sache einig sind.

Allerdings ist Vorsicht geboten: Wenn die Beschlüsse dafür Mängel aufweisen, kann jemand, der unbedingt sein Bauvorhaben durchbringen will, dagegen vorgehen. Und genau das scheint in Dirmstein in der Luft zu liegen. Man habe „neue juristische Informationen“ bekommen, sagte Bauamtsleiter Dennis Zimmermann am Mittwoch. Man müsse die beiden miteinander verknüpften Beschlüsse vom 9. November rechtssicher machen – und zwar wegen jenes Bauvorhabens in der Hauptstraße.

Etliche Ratsmitglieder sind befangen

Unter anderem muss genau auf Befangenheiten geachtet werden. Alle Ausschuss- und Ratsmitglieder, die im Plangebiet wohnen oder Verwandte bestimmten Grades haben, die dort Immobilien besitzen, mussten deshalb am Mittwoch vom Ratstisch abrücken. Das wurde ebenso genau protokolliert wie der Wortlaut der Beschlüsse. Dennis Zimmermann hatte zuvor gesagt, beim ersten Mal seien die Ziele der Veränderungssperre nicht konkret aufgeführt gewesen. Außerdem musste die Satzung um einen weiteren Paragrafen ergänzt werden, der sagt, wann die Sperre in Kraft und außer Kraft tritt.

Zuletzt war in den Gremien mehrmals betont worden, dass alle Vorhaben, für die schon ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage eingereicht wurde, von der Veränderungssperre ausgenommen seien. Trifft das denn nicht auf das Hauptstraßenprojekt zu? Auf RHEINPFALZ-Anfrage teilt Zimmermann mit: In der aktuellen Voranfrage seien neue Fragen gestellt worden. Und weil diese baurechtlich neu zu bewerten seien, gelte die Veränderungssperre. Die ist laut Zimmermann schon am 1. Dezember in Kraft getreten, obwohl sie am 11. Januar neu gefasst und neu beschlossen wurde.

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