Kreis Bad Duerkheim RHEINPFALZ Plus Artikel Ellerstadt: Kompromiss bei Hortkosten

Placeholder-Image

Mit einem Kompromiss endete in einer Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss des Landkreises die Differenz zwischen einer Familie aus der Verbandsgemeinde Wachenheim und der Verbandsgemeindeverwaltung wegen nicht gezahlter Elternbeiträge für den Ellerstadter Hort.

Die Familie hat vier Kinder, der jüngste Sohn besuchte seit September 2015 den Hort in Ellerstadt, so Achim Martin, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses. In der Regel müssen Eltern einen Beitrag für den Hortbesuch ihrer Kinder zahlen. Doch gibt es einige Ausnahmen. Etwa wenn eine Familie mindestens vier Kinder hat, für die sie Anrecht auf Kindergeld hat.

Das sei bei der Familie aus der Verbandsgemeinde zu Beginn des Hortbesuchs des Sohnes der Fall gewesen, so Martin. Doch nach einiger Zeit habe für eines der Kinder kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestanden. Damit war die Familie auch nicht mehr vom Hortbeitrag befreit.

Trotzdem habe die Familie von der Verbandsgemeindeverwaltung regelmäßig Bescheide erhalten, dass der Hortbeitrag null Euro betrage und habe auch nichts gezahlt, so Martin. Im Juli 2018 habe die Verwaltung festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Hortbeitrag bereits seit Dezember 2015 nicht mehr bestehen und habe daraufhin nachträglich den gesamten Beitrag von der Familie gefordert.

Rund 2015 Euro sollte die Familie für diesen Zeitraum zahlen, dagegen legte sie Widerspruch ein. Sie habe kurz, nachdem die Voraussetzungen für die Befreiung vom Hortbeitrag nicht mehr gegeben waren, den Hort informiert, so die Mutter der Familie. Das stimme, bestätigten zwei Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Doch habe der Hort diese Information nicht an die Verwaltung weitergegeben.

„Mich ärgert das“, sagte einer der Mitarbeiter. Seine Kollegin meinte, dass die Familie sich nochmals hätte melden müssen.

„Nicht alles optimal gelaufen“

Sie sei davon ausgegangen, dass der Hort die Verwaltung informiert, sagte die Mutter. Doch sei es richtig, dass „von beiden Seiten nicht alles optimal gelaufen ist“, so die Eltern. Deshalb seien sie durchaus bereit, einen Teil des Hortbeitrags zu zahlen. Aber da sie nicht die alleinige Schuld daran hätten, wollten sie nicht den gesamten geforderten Betrag zahlen.

Von Seiten der Verwaltung gestand man zu, dass man an der Situation nicht schuldlos sei. So hatte Martin mit seinem Kompromissvorschlag Erfolg, dass die Familie nur die Hälfte des Betrags zahlen muss.

x