Kreis Bad Duerkheim Ein Ort zum Verweilen
Noch ist in Deidesheim keine Touristensaison, noch spielt sich nicht viel Leben im Freien ab. Die neue Regelung auf dem Marktplatz hat also ihre echte Bewährungsprobe noch vor sich. Im Januar ist der Marktplatz zur „ganzjährigen Fußgängerzone“ geworden.
Der Stadtrat habe sich dafür ausgesprochen, so Verbandsbürgermeister Theo Hoffmann (CDU), und die Verbandsgemeindeverwaltung als Verkehrsbehörde habe es angeordnet. Durchgangsverkehr darf nun nicht mehr von der Weinstraße über den Marktplatz in die Bahnhofstraße und umgekehrt fahren. Lieferverkehr ist aber bis 11 Uhr morgens möglich. Radfahrer dürfen durch. Und Anwohner des Marktplatzes können eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um auf ihr Grundstück zu fahren. Die Stadt ist damit ein Stück weitergegangen, um aus dem Marktplatz einen Platz zum Verweilen zu machen und den Verkehr herauszunehmen. Nach der Neugestaltung des Marktplatzes hatte man den Bereich vor dem Deidesheimer Hof und um den Andreasbrunnen mit Pollern abgesperrt. Er war somit nicht mehr befahrbar. Der Rest wurde zunächst als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Fußgänger und Autofahrer sollten gleichberechtigt sein. Fußgänger durften die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Das aber hat sich nach Ansicht von Stadtbürgermeister Manfred Dörr nicht als ausreichend erwiesen. Autofahrer hätten sich nicht daran gehalten und den Bereich als Durchfahrtsstraße genutzt. Das hatte Dörr bereits im Sommer gegenüber unserer Redaktion gesagt (wir berichteten am 22. Juni). Schilder allein reichten anscheinend nicht. Als zweiter Schritt wurde der Marktplatz an Samstagen, Sonn- und Feiertagen als Fußgängerzone ausgewiesen. Ein mobiles Holzgatter mit dem Schild „Durchfahrt verboten“ wurde an Wochenenden aufgestellt. Aber so schnell es stand, so schnell war es oft auch wieder beiseite geräumt. Jetzt steht im nicht von Pollern abgetrennten Bereich ein Schild, das auf die Fußgängerzone hinweist, als richtiges Hindernis. Man muss schon bewusst daran vorbeifahren und sich somit über die Ausweisung als Fußgängerzone hinwegsetzen. Eine Barriere über die ganze Breite gibt es nicht, denn Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr müssen im Notfall über dem Marktplatz fahren können. Schon gegen die Fußgängerzone an Wochenenden hatte es Beschwerden gegeben. Die Anwohner, das räumt auch Theo Hoffmann ein, waren in der Mehrheit gegen eine Fußgängerzone. Wie berichtet, haben sich unter anderem Anwohner der Bahnhofstraße mit Beherbergungs- oder Gastronomiebetrieben dagegen ausgesprochen. Ihr Argument: Die meisten Gäste kommen mit dem Auto. Und der übliche und auch kürzeste Weg dorthin führe nun mal von der Weinstraße über den Marktplatz in die Bahnhofstraße. Es werde auch zur Verstopfung kleiner Nebenstraßen kommen, wurde kritisiert. Ludwig Hebinger, Besitzer eines Gästehauses in der Bahnhofstraße, hatte in einem Schreiben an den Stadtrat appelliert, die Entscheidung zu überdenken. Der Deidesheimer Verbandsbürgermeister sagt, die bauliche Voraussetzung für das Ausweisen einer Fußgängerzone liege auf dem Markplatz vor. Es gebe einen niveaugleichen Ausbau des Platzes, keine Trennung von Gehweg und Fahrbahn. Im Frühjahr könne durch Umstellen von Blumenkübeln und Pollern der Platzcharakter auch optisch noch einmal deutlich hervorgehoben werden. „Ein Touristenort wie Deidesheim braucht eine Wohlfühlzone“, ist er davon überzeugt, dass die Fußgängerzone nach einer gewissen Gewöhnungsphase gut angenommen wird. Das sei in anderen Orten ähnlich gewesen. Nach einem Jahr habe keiner mehr verlangt, sie rückgängig zu machen, sagt er aus seiner beruflichen Erfahrung unter anderem in Speyer und Bad Dürkheim. Zufahrt zu den Betrieben in der Bahnhofstraße sei über die Bahnhofstraße selbst möglich, diese von der Weinstraße aus über die Niederkirchener Straße zu erreichen. (ff)