leiningerland
Drogen im Garten gezüchtet
Der 41-Jährige wurde in der Anklage beschuldigt, Cannabis auf einem angemieteten Gartengrundstück angebaut zu haben. Des Weiteren wurden bei einer Durchsuchung durch die Polizei 7,5 Gramm Marihuana in seiner damaligen Wohnung gefunden.
Der Angeklagte war geständig. Aufgrund einer Gesetzesänderung habe er ab 2020 kein Rezept mehr für Marihuana von seinem Hausarzt bekommen. Das brauche er aber bei außergewöhnlichen psychischen Belastungen, begründete der Angeklagte seinen Drogenanbau. „Deshalb habe ich mir zwei Samen für Cannabispflanzen besorgt und sie in die Erde gesteckt.“ Bei der Beschlagnahmung war der 41-Jährige laut Aussagen eines als Zeuge geladenen Polizisten daher nicht damit einverstanden, dass die Pflanzen vernichtet werden sollten.
Wenn es körperlich zu hart wurde oder der psychische Druck zu groß, habe er seit seinem 20. Lebensjahr immer wieder zu sogenannten weichen Drogen gegriffen, so der Angeklagte. Zwischendurch habe es jedoch immer mehrjährige Phasen gegeben, in denen er völlig ohne sie leben konnte, schilderte der 41-Jährige. 2019, als seine Ex-Partnerin versucht habe, den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern zu unterbinden, sei er in eine solche Krise geraten. Damals sei ihm zuerst noch vom Arzt geholfen worden.
Als positiv bewertete Staatsanwältin Cornelia Unholtz das Geständnis des Angeklagten. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie eine Geldstrafe von 500 Euro. Verteidiger Hans-Ulrich Beust meinte in seinem Plädoyer, dass das in der Wohnung gefundene Marihuana noch aus den Rezeptbeständen gewesen sei und der Angeklagte durch den Entzug seiner Kinder unter enormem Druck stand. Er habe die Drogen nicht „zum Party machen“ verwendet und niemandem damit geschadet. Daher fragte Beust, ob es sich überhaupt um eine Straftat handele. Er sah eine Freiheitsstrafe von drei Monaten als ausreichend an, da seinem Mandanten so ein Eintrag ins Führungszeugnis erspart bliebe.
Aufgrund der positiven Prognose, der Angeklagte hat eine Ausbildung begonnen, hielt Richter André Bohlender eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten für ausreichend. Er gab dem 41-Jährigen jedoch den Rat, sich Hilfe zu suchen. Denn bei einem weiteren Verstoß werde es schwierig.