Kreis Bad Duerkheim Die Großen müssen fernbleiben
Ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit einem Gewicht über 2,8 Tonnen für die Landesstraße 514 – diese neue Regelung von Donnerstagnachmittag bezeichnet der Elmsteiner Ortsbürgermeister Stefan Herter (SWG) als „ideal“. Zufrieden sind auch der Lambrechter Verbandsbürgermeister Manfred Kirr (parteilos), der St. Martiner Ortsbürgermeister Timo Glaser (CDU) sowie der Maikammerer Ortsbürgermeister Karl Schäfer (CDU). Sie alle hatten sich mit Vertretern der Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Bad Dürkheim sowie des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Landau getroffen, um über die Situation auf der Totenkopfstraße zu beraten. Die schmale Straße zwischen Maikammer und Breitenstein führt überwiegend durch den Kreis Südliche Weinstraße, etwa 500 Meter liegen dagegen auf dem Gebiet des Kreises Bad Dürkheim. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße hatte in Absprache mit der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Anfang 2018 das seit über 30 Jahren bestehende Fahrverbot für Fahrzeuge ab 1,5 Tonnen auf der Totenkopfstraße aufgehoben. Die Begründung: Die Tonnagebeschränkung sei rechtlich nicht zulässig. Ein Fahrverbot für Fahrzeuge ab einem bestimmten Gewicht dürfe nur aus baulichen Gründen angeordnet werden. Das sei bei der Totenkopfstraße nicht der Fall. Nach der RHEINPFALZ-Berichterstattung hatte es zahlreiche Proteste gegen die Freigabe der L 514 für alle Fahrzeuge gegeben. Viele befürchteten vor allem Probleme im Begegnungsverkehr mit Lastwagen, aber auch, dass schwere Fahrzeuge die Straße beschädigen könnten. Bei den starken Regenfällen der vergangenen Wochen habe sich gezeigt, dass der Zustand der Straße nicht so gut sei wie gedacht. Zudem habe er sich wegen der Wassermengen verschlechtert, teilen die Kreisverwaltungen in Pressemitteilungen mit. „Aus diesem Grund ist eine Tonnagebeschränkung nun aus baulicher Sicht geboten“, heißt es. Nach Angaben von Gesprächsteilnehmern kann mit dieser Neuregelung die Aufhebung der Tonnagebeschränkung rückgängig gemacht werden und trotzdem „alle ihr Gesicht wahren“. Einigkeit habe darüber bestanden, dass die bisherige Beschränkung auf Fahrzeuge bis 1,5 Tonnen nicht mehr zeitgemäß sei. „Fast jeder Mittelklassewagen ist heute schwerer“, sagen Kirr und die drei Ortsbürgermeister. Ursprünglich sei ein Verbot für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen diskutiert worden, berichten Kirr, Herter und Glaser. Dann hätten Wohnmobile auf der Straße fahren dürfen. Mit breiten Wohnmobilen habe es in den vergangenen Wochen aber einige Probleme auf der Totenkopfstraße gegeben. „Wir sind froh über das Ergebnis“, freut sich Herter. „Ein Verbot für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ist ein guter Kompromiss, denn so ist der Schwerlastverkehr ausgeschlossen. Wir sind absolut zufrieden“, sagt auch Glaser. Der St. Martiner Ortsbürgermeister hatte befürchtet, dass Lastwagen, die über die Totenkopfstraße fahren, an einer Engstelle in St. Martin stecken bleiben könnten. Laut Mitteilung der Kreisverwaltungen hatte der LBM eine Woche lang eine Blackbox an der Totenkopfstraße aufgestellt, die die Anzahl der Lastwagen registriert. Es seien lediglich vier Laster gezählt worden. Das besage nichts, sind sich die Bürgermeister einig. Zudem sei schon ein Lastwagen auf der Totenkopfstraße zu viel, sollte dieser in einen Unfall verwickelt sein. Maikammers Ortsbürgermeister Schäfer hat sich nach eigenen Angaben gleich für eine Beschränkung für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen ausgesprochen. Und er habe auch direkt nach Erscheinen des RHEINPFALZ-Artikels darauf hingewiesen, dass der Rand der Totenkopfstraße an einigen Stellen Schäden habe. „Die Bankette an der Talseite sind schlecht“, sagt auch Verbandsbürgermeister Kirr. Ausgenommen von dem Fahrverbot sind übrigens Holztransportfahrzeuge, derentwegen die Freigabe der Straße für den Schwerverkehr erst eingeführt worden war. Nach Angaben der Forstverwaltung fahren pro Jahr etwa 200 dieser Fahrzeuge über die Totenkopfstraße. Die Schilder zur Neuregelung sollen nach Angaben der beiden Kreisverwaltungen in Kürze aufgestellt werden.