Kreis Bad Duerkheim Brocken oder Bröckchen

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Plant eine Gemeinde den Ausbau sanierungsbedürftiger Straßen, kann sie ihre Bürger auf zweierlei Weise an den Kosten beteiligen: Entweder zahlen viele Bürger regelmäßig kleine Beiträge in einen Straßensanierungstopf oder allein die Anlieger der betroffenen Straßen zahlen – einmal zwar nur, aber dafür größere Beträge. Welchen Weg Weisenheim am Berg einschlagen wird, entscheidet der Gemeindeart wohl heute (19 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus).

Es gebe kaum eine Straße in Weisenheim am Berg, die nicht mehr oder weniger dringend ausgebaut werden müsse, erläutert Joachim Schleweis (CDU). Mit der Einführung sogenannter wiederkehrender Beiträge bedeute die Straßenbaufinanzierung künftig „kleine Bröckchen“ für alle statt „große Brocken“ für die Anlieger auszubauender Straßen. Einstimmig für das neue und im vergangenen Sommer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich zulässig abgesegnete Verfahren, so schließt der Ortsbürgermeister aus den bisher nur in nichtöffentlichen Sitzungen geführten Beratungen, werde die Abstimmung heute voraussichtlich aber nicht ausgehen. Einem Beschluss pro wiederkehrende Beiträge würde gegebenenfalls der kontinuierliche Ausbau aller sanierungsbedürftigen Ortsstraßen folgen. Es würde eine Prioritätenliste erstellt, so Schleweis, die in den kommenden Jahren Schritt für Schritt abzuarbeiten wäre. Welchen Anteil der Ausbaukosten die Ortsgemeinde und welchen die Bürger über die Ausbaubeiträge zu tragen haben, wird dann in einer Satzung für das gesamte Ortsgebiet einheitlich festgelegt und nicht – wie bei der Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge üblich – von Fall zu Fall und je nach Nutzung der Straße durch Anlieger und Fremdverkehr neu bestimmt. Mehrkosten für die Bürger, so heißt es ausdrücklich in der Beschlussempfehlung der Verwaltung, entstünden durch einen Umstieg auf wiederkehrende Beiträge insgesamt nicht, lediglich die Verteilung der Kosten ändere sich. Abzustimmen hat der Rat außerdem über die Teilnahme an einer Sammelausschreibung für Grabaushubarbeiten auf dem Friedhof sowie darüber, wer künftig die Genehmigungen zur Nutzung des Ortswappens aussprechen darf. (ktx)

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