Weidenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Brandruine: Eigentümer soll für Feuerwehreinsatz aufkommen

Das Gebäude nach dem Brand 2017.
Das Gebäude nach dem Brand 2017.

Die Standfestigkeit des Gebäudes in Weidenthal, das am Dienstag drohte, auf die Bahngleise zu stürzen, hat sich nach Informationen des Weidenthaler Ortsbürgermeisters Ralf Kretner (CDU) vor allem durch den Regen und den Wind der vergangenen Tage verschlechtert.

Wegen des baufälligen Gebäudes war der Zugverkehr zwischen Kaiserslautern und Neustadt am Dienstag teilweise komplett gesperrt. Nach Abrissarbeiten konnte die Strecke kurz nach 23 Uhr wieder frei gegeben werden. Die Bundespolizei war gegen 16.50 Uhr von einer Anruferin auf die Gefahr hingewiesen worden.

Parallel dazu hatte Ralf Kretner von einem Schüler die Information erhalten, ebenso ein Foto von dem Gebäude. „Ich habe daraufhin umgehend die Verbandsgemeindeverwaltung in Lambrecht informiert“, sagte er. Das Gebäude liege etwas außerhalb und sei nur über einen Fußweg zu erreichen. Dass der bauliche Zustand sich verschlechtert habe, sei deshalb erst durch die Hinweise von Bahnreisenden bemerkt worden. Bilder, die direkt nach dem Brand von 2017 aufgenommen worden seien, zeigten, dass es damals standsicher gewesen sei.

Baukontrolleur am Mittwoch vor Ort

Die Kreisverwaltung ist am Mittwoch über den Vorfall informiert worden. Ein Baukontrolleur sei daraufhin sofort nach Weidenthal gefahren, erklärte auf Anfrage der Kreisbeigeordnete Sven Hoffmann. Es werde nun geprüft, ob das Gebäude abgebrochen werden müsse. Von einer akuten Gefährdung sei nach den Abbrucharbeiten am Dienstagabend nicht auszugehen. Die Behörde habe außerdem Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen, so Hoffmann weiter. Dieser sei in der Pflicht, die Kosten für den Einsatz zu tragen. Daran waren unter anderem das Technische Hilfswerk Neustadt, die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Lambrecht sowie Techniker und der Notfallmanager der Bahn beteiligt. Nach Angaben der Verbandsgemeindeverwaltung werden die Kosten derzeit zusammengestellt. Die Höhe hänge unter anderem davon ab, wie viele Leute mit welchem Material und welchen Fahrzeugen im Einsatz waren. Bei der Freiwilligen Feuerwehr beispielsweise machten Arbeitgeber im Einsatzfall Lohnkosten geltend, erklärte Alexander Held, Leiter der Lambrechter Ordnungsbehörde.

Die Kreisverwaltung hatte bis zu dem Vorfall am Dienstag keine Kenntnisse über die Brandruine. Auch der Brand 2017 sei nicht gemeldet worden, informierte Beigeordneter Hoffmann.

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