hassloch RHEINPFALZ Plus Artikel Brücken über den neuen Rehbach zu schmal?

Von Geländer zu Geländer 1,55 Meter breit: eine der sieben Brücken für Fußgänger und Radfahrer über den neuen Rehbach.
Von Geländer zu Geländer 1,55 Meter breit: eine der sieben Brücken für Fußgänger und Radfahrer über den neuen Rehbach.

Werden bei den Brücken für Fußgänger und Radfahrer über die neue Rehbachtrasse die vorgeschriebenen Maße nicht eingehalten? Ja, sagt Arnold Merkel aus Haßloch, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Neustadt. Seiner Ansicht nach handelt es sich um reine Fußwegbrücken. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim widerspricht.

Sieben jeweils 1,55 Meter breite Brücken für Fußgänger und Radfahrer sind in den vergangenen Wochen über die Trasse des neuen Rehbachs gesetzt worden, zwei weitere für Lkw und Forstfahrzeuge sollen noch folgen. Arnold Merkel, der auch lange als Radverkehrsingenieur der Stadt Ludwigshafen tätig war, hat nach eigenen Angaben mit dem Projektleiter Burkhardt Döll Kontakt aufgenommen, als die ersten Brücken aufgestellt wurden. Er habe darauf hingewiesen, dass seit 1997 bei Bauwerken für Radfahrer die Regelmaße eingehalten werden müssten, die in den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) stehen. Sie sind ein in Deutschland gültiges technisches Regelwerk für die Planung, den Entwurf und den Betrieb von Verkehrsanlagen wie Radwege, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Herausgegeben werden die ERA von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln.

Merkel: 2,50 Meter Breite ist Vorschrift

Merkel weist darauf hin, dass laut ERA bei einem gemeinsamen Rad- und Gehweg außerorts eine Breite von 2,50 Meter vorgeschrieben sei. Dem möglichen Einwand, hier handle es sich ja um Radfahren im Wald, begegnet Merkel mit dem Hinweis, dass auch dort die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Landeswaldgesetz gelte, nach dem Radfahren im Wald nur auf Waldwirtschaftswegen erlaubt sei. Sicherlich müsse man die Mindestmaße der ERA „im Wald nicht 1:1 übernehmen“. Aber wenn die Gemeinde Radverkehr dort haben wolle, müsse sie diesen auch ausweisen und für die erforderliche Sicherheit sorgen. Landauf, landab werde das Fahren auf schmaleren Wegen in Kauf genommen, so Merkel: „Damit habe ich auch kein Problem. Nur zeigt die Praxis, dass es auch hier ,Hartriegel’ gibt, die das angenehme Miteinander nur für sich in Anspruch nehmen.“

Laut dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) müsse nach den Regelmaßen der ERA gebaut werden. Daraus leitet Merkel ab, der LBM als Aufsichtsbehörde hätte einfach den Zuschuss streichen, kürzen oder auf Änderungen bestehen können.

Er weist auch darauf hin, dass die Brücken im Durchschnitt etwa 1,20 Meter höher als das umliegende Gelände seien. Einige von ihnen seien sogar so angelegt, dass man die Gegenseite erst einsehen könne, wenn man sich am Widerlager befindet, also am Anfang einer Brücke. Merkel kommt zum Schluss, dass nur zwei Brücken über den neuen Rehbach auch für Radfahrer geeignet und zulässig sein werden: die beiden – noch nicht aufgebauten – Brücken für Lkw und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie den Rettungsdienst. Bei den sieben jetzt aufgestellten Übergängen handle es sich um „Fußwegbrücken“, auf denen nur Fahrrad schieben erlaubt sei. „Wenn man Radverkehr haben will, muss man entsprechende Angebote machen“, so Merkel.

Kreis: Breitere Brücken wären teurer geworden

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim widerspricht Merkel. Bei den Waldwegen handle es sich „nicht um offizielle Wege, auf denen die Straßenverkehrsordnung gelten würde“, teilt Sina Müller, Pressesprecherin die Behörde, auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Dies bestätige auch das Ordnungsamt in Haßloch. Da hier nicht die StVO angewandt werde, müssten auch die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ nicht 1:1 umgesetzt werden.

Die Brückenbreite der sieben Holzbrücken sei etwas höher als die Mindestbreite, die konstruktiv für die Nutzung durch Radfahrer erforderlich sei und auf jeden Fall für Fußgänger auch im Begegnungsfall ausreiche. Die konstruktive Mindestbreite liege bei 1,50 Meter, die „übliche Breite für solche Brücken im Waldbereich“. Im Planfeststellungsverfahren sei die Brückenbreite mit 1,55 Meter ausgewiesen gewesen. Hinsichtlich der Abmessungen der Brücken seien damals keine Bedenken geltend gemacht worden, auch nicht, als die endgültiger Lage und Abmessung mit der Gemeinde abgestimmt worden sei.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass an jeder Rad-/Fußgängerbrücke parallel noch Furten angelegt werden, um den Rehbach queren zu können. Hinzu kommen sollen die zwei Lkw-Brücken mit 4,50 Meter Durchfahrtbreite. Auch diese könnten von Radfahrern genutzt werden.

Die Brückenbreite ergebe sich auch aus einer Kosten-Nutzen-Abwägung: Breitere Brücken müssten für eine höhere Last ausgelegt werden. Nicht nur die Brücken würden dadurch teurer, auch die Gründung koste mehr Geld. Statt sieben Rad- und Fußwegebrücken hätte man als Alternative eine wesentlich geringere Anzahl von breiteren Brücken planen können, so die Kreisverwaltung. Dann wären aber die bestehenden Wegebeziehungen nicht in ihrer bisherigen Form erhalten geblieben.

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