Wachenheim
Baustopp: Architekt und Bauherren wehren sich gegen Vorwürfe
Seit gut vier Wochen ruhen die Arbeiten am Dach eines Wohn- und Geschäftshauses in Wachenheim. Bauherrin für das Objekt in der Weinstraße 90 ist Katharina Wagner, die durch ihren Mann Michael Wagner vertreten wird. Heiner Weisbrodt, der das Projekt als Architekt betreut, sagt nun, dass aufgrund einer Maßübertragung die Höhe des Bestandsgebäudes mit etwa 6 Metern statt der tatsächlichen 6,5 Metern angenommen worden sei. Dass es am Ende zu einer Überschreitung der genehmigten Höhe um mehr als einen Meter gekommen ist, liege daran, dass das geplante Pultdach nicht realisiert und stattdessen eine Satteldachkonstruktion gewählt worden sei. Diese fällt noch einmal etwa 60 Zentimeter höher aus.
Andere Dachkonstruktion
Auslöser für die neue Planung war der Umzug von „Bella Bici“ nach Bad Dürkheim. Ursprünglich sei eine Erweiterung der Verkaufsfläche des Fahrradgeschäftes im Erdgeschoss in einer Breite von etwa fünf Metern geplant gewesen. Außerdem hätten im Ober- und Aufstockungsgeschoss Balkone vorgelagert und die Zerteilung der Dachfläche in Pultdächer vorgenommen werden sollen. Für dieses Projekt wurde eine Baugenehmigung erteilt. Mit der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Fahrradhändler waren diese Pläne obsolet. Der neue Mieter, die Wachenheimer Burgapotheke, benötigt keine Erweiterung der Räumlichkeiten. Balkone werde es auch nicht mehr geben und die neue Satteldachkonstruktion erfordere aus bautechnischen Gründen die zusätzliche Aufstockung von etwa 60 Zentimetern.
„Kein Flächengewinn“
„Als ich von dem Baustopp gehört habe, bin ich aus allen Wolken gefallen und konnte es zunächst nicht glauben“, berichtet Michael Wagner. Er habe mit dem Architekten unverzüglich einen Nachtrag zur Baugenehmigung eingereicht. Er habe das nicht im Vorfeld getan, weil dies aus seiner Sicht wegen der zurückgenommenen Bauausführung nicht nötig war. Er habe auch keine Kenntnis von der fehlerhaften Maßübertragung gehabt.
Bauherren und Architekt wehren sich gegen Vorwürfe, die über die Genehmigung hinausgehende Dachaufstockung vorsätzlich vorgenommen zu haben. Sie sagen, dass keine vermietbaren Flächengewinne erzielt worden seien. Das Aufstockungsgeschoss werde zwar höher ausfallen, die Traufhöhe liege jedoch immer noch in Höhe der umliegenden Bebauung und die Firsthöhe sei deutlich niedriger als Gebäude in der unmittelbaren Umgebung.