Einwurf
Abgehakt
Für Haßloch ist es eine gute Nachricht: Das Thema Logistikzentrum kann nun abgehakt werden. Der US-Investor hat keine weiteren Rechtsmittel ausgeschöpft, nachdem ihm schon das Verwaltungsgericht Neustadt mit der Abweisung der Klage gegen die Ablehnung des Bauantrags eine Abfuhr erteilt hatte. Schon bei dieser Verhandlung war erkennbar, dass Hillwood schlechte Karten hat. Und es steht zu vermuten, dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz – wenn es denn überhaupt eine Berufung zugelassen hätte – nicht anders als Neustadt entschieden hätte. Die Veränderungssperre war rechtens und das richtige Mittel, um die mit dem neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ vorgesehene Überplanung des bisherigen Industriegebiets zu sichern. Für Haßloch bedeutet das nun Rechtssicherheit – und die Chance, das Gebiet ohne Logistikzentrum vernünftig weiterzuentwickeln.
