Hassloch RHEINPFALZ Plus Artikel Urteil in Sachen Logistikzentrum rechtskräftig

Auf dem 56.000 Quadratmeter großen Gelände in Haßlochs Süden sollte ein Logistikzentrum entstehen.
Auf dem 56.000 Quadratmeter großen Gelände in Haßlochs Süden sollte ein Logistikzentrum entstehen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt, mit dem das Projekt Logistikzentrum im Industriegebiet Süd gestoppt wurde, ist rechtskräftig. Die Klägerin, eine Tochterfirma des US-Investors Hillwood, hat innerhalb der einmonatigen Frist nach Zustellung des Urteils keinen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gestellt.

Die HE 2 Haßloch 1 S.a.r.l., eine Hillwood-Tochtergesellschaft mit Sitz in Luxemburg, hatte im Juli 2018 bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim einen Bauantrag für ein Logistikzentrum auf einem 56.000 Quadratmeter großen Grundstück im Industriegebiet Süd eingereicht. Gemeinde und Kreis äußerten Bedenken wegen der zu erwartenden Verkehrsbelastung. In der Bevölkerung entwickelte sich rasch ein starker Widerstand gegen das Projekt.

Im Dezember 2018 beschloss der Gemeinderat, für das in den 1960er Jahren entstandene Industriegebiet den neuen Bebauungsplan „Am Obermühlpfad“ aufzustellen, weil es heute nicht mehr den Festsetzungen des Bebauungsplans entspreche und sich eine kleinteilige gewerbliche Nutzung, durchsetzt von Wohngebäuden, entwickelt habe. Um diese Planung zu sichern, beschloss der Gemeinderat im März 2019 eine Veränderungssperre für eine Dauer von zwei Jahren. Auf dieser Grundlage lehnte die Kreisverwaltung Bad Dürkheim den Bauantrag für ein Logistikzentrum im Mai 2019 ab. Dagegen legte Hillwood Widerspruch ein, den der Kreisrechtsausschuss zurückwies. Daraufhin klagte der Investor gegen die Kreisverwaltung, um zu erreichen, dass über den abgelehnten Bauantrag neu entschieden wird.

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Die Veränderungssperre, die der Gemeinderat erlassen hat, war rechtmäßig.
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Veränderungssperre als Streitpunkt

Die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Neustadt am 22. Oktober dieses Jahres drehte sich vor allem um die Frage, ob die Veränderungssperre zu Recht erlassen wurde und sie damit auch wirksam ist. Die Anwälte von Hillwood hatten unter anderem angeführt, die Gemeinde Haßloch betreibe mit diesem baurechtlichen Instrument eine „Verhinderungsplanung“, die „politisch motiviert“ sei. Die beklagte Kreisverwaltung sah die Klage als unbegründet an, weil der Veränderungssperre eine „positive Planungskonzeption“ zugrunde liege.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt entschied, die Gemeinde sei berechtigt gewesen, zur Sicherung ihrer Planung eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ zu erlassen. Für deren Zulässigkeit sei es ausreichend, dass sich aus dem Aufstellungsbeschluss wenigstens ansatzweise ersehen lasse, was Inhalt des künftigen Bebauungsplans sein soll. Eine unzulässige Verhinderungsplanung, um nur einzelne Vorhaben auszuschließen, sei nicht erkennbar.

Keine weiteren Rechtsmittel mehr

Die Prozessbeteiligten hatten die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Koblenz zu beantragen. Von diesem Rechtsmittel machte der US-Investor – ebenso wie die Kreisverwaltung – keinen Gebrauch. Der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz, Thomas Stahnecker, sagte am Donnerstag auf Anfrage der RHEINPFALZ, dass bei der Geschäftsstelle des Gerichts kein Antrag auf Zulassung der Berufung eingegangen sei. Die einmonatige Frist ist inzwischen überschritten: Kreisverwaltung und Gemeindeverwaltung Haßloch, die bei dem Verfahren beigeladen war, wurde das Urteil bereits am 3. November zugestellt. Damit ist es nun rechtskräftig. Weitere Rechtsmittel, erläuterte Stahnecker, bestünden nicht mehr.

Ihlenfeld: Kreis hat richtig gehandelt

Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld reagierte erfreut: „Dass kein Antrag auf Berufung gestellt wurde, zeigt, dass der Investor erkannt hat, dass seine Klage keine Chance hat.“ Die Kreisverwaltung habe mit der Ablehnung des Bauantrags richtig gehandelt. „Gut, dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist“, so Ihlenfeld.

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