Rheinstetten / Karlsruhe Polderbau: Bürgerinitiative klagt

Noch ist von Bauarbeiten in der Nähe vom „Zollhäusel“ bei Au am Rhein nichts zu erahnen.
Noch ist von Bauarbeiten in der Nähe vom »Zollhäusel« bei Au am Rhein nichts zu erahnen.

Die „Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.“ hat Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss beim Polder Rappenwört/Bellenkopf eingereicht. Sie wird voraussichtlich auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen den Beschluss vom Frühjahr 2021 stellen. Dabei geht es der Bürgerinitiative aus Rheinstetten nicht darum, den Polderbau an sich zu verhindern. Die Notwendigkeit eines Hochwasserschutzes am Oberrhein mittels Retentionsräumen stehe außer Frage.

Neben anderen Punkten wendet sich die Bürgerinitiative vor allem gegen die so genannten ökologischen Flutungen, die ebenfalls im Planfeststellungsbeschluss festgehalten sind. Dieses regelmäßige Unterwassersetzen des Polders soll die alten, sehr wasserreichen Auenlandschaften wiederauferstehen lassen. Die Meinungen über die Sinnhaftigkeit dieser Flutungen gehen unten den Experten weit auseinander. Ob sich die Natur dann wunschgemäß verändert, ist umstritten. Die Bürgerinitiative fürchtet eine erhebliche Verschlechterung der Boden- und Wasserqualität durch Rheinwasser im Fermer-See und rund um die Rheininsel Rappenwört.

Der Karlsruher Rechtsanwalt Marc Pflüger, der die Bürgerinitiative juristisch vertritt, meint: „Die ökologischen Flutungen sind rechtswidrig, da sie zu viele Schadstoffe vom Rhein in den Polderraum bringen“. Die Pläne des Regierungspräsidiums, mit dem Polderbau 2023 oder 2024 beginnen, hält er für vermessen. Er ist optimistisch, dass die Klage zumindest die Festschreibung der ökologischen Flutungen verhindern wird. Die entsprechenden Gutachten lägen vor. „Daher liegt es nach meiner Einschätzung auch ziemlich fern, dass in absehbarer Zeit mit irgendwelchen Baumaßnahmen dort begonnen wird, wovon die Behörde scheinbar ausgeht“, so Pflüger.

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