Karlsruhe Musik nur noch bis Mitternacht
Laute Musik bei Weinfesten wird von der Stadt Neustadt wie schon im Vorjahr nur bis 24 Uhr genehmigt – und das in der Regel nur an Freitagen und Samstagen sowie in Nächten, auf die ein Feiertag folgt. Darauf weisen Umweltdezernentin Waltraud Blarr und der zuständige Abteilungsleiter Thomas Baldermann im RHEINPFALZ-Gespräch hin.
Die Freizeitlärm-Richtlinie existiert seit 1995 und ist 2015 in Teilen geändert worden. Sie ist die gerichtlich anerkannte Richtschnur für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei Festen und Musikveranstaltungen, wurde aber bisher nicht flächendeckend und konsequent angewendet. Neu ist, dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – als Folge der Diskussion um den Dürkheimer Wurstmarkt – seit 2014 die Kommunen dazu anhält, auf die Einhaltung der Regeln auch zu achten. Ein Lärmpegel bis 70 Dezibel war schon seit vielen Jahren nur bis 24 Uhr erlaubt. Nach 24 Uhr sind nur noch 55 Dezibel zulässig. „Dass trotzdem auf manchen Festen länger mit lauter Musik gefeiert wurde, war geschuldet dem Motto: Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter“, so Blarr. Im Vorjahr hat das Land die Richtlinie zur Beurteilung von Freizeitlärm ausgegeben. Sie enthält zwei wesentliche Änderungen. Gefeiert werden mit hoher Lautstärke darf nur noch, wenn nicht der folgende Tag ein normaler Arbeitstag ist. An Sonntagen und Montagen müsse daher spätestens um 22 Uhr der Regler nach unten gedreht werden. Der zweite Punkt ist eine Lockerung. Künftig sind bis zu 18 genehmigungsbedürftige Veranstaltungen an einem Immissionsort möglich. In der Vergangenheit lag die Höchstmarke bei zehn Veranstaltungen. In einem sogenannten atypischen Fall können weitere Ausnahmen auf Antrag erlaubt werden. „Da reden wir jetzt aber über Großveranstaltungen wie den Wurstmarkt oder das Weinlesefest“, so Baldermann. Zwei weitere Änderungen fallen kaum in Betracht: Feuerwerke nach 22 Uhr benötigen eine Ausnahmegenehmigung, und Veranstaltungen sollen nicht an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden stattfinden. Letzteres im Bezug auf das Weinlesefest ist der atypische Ausnahmefall, der auf Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung angewendet werden kann. Das Weinlesefest geht über elf Tage und damit zwei Wochenenden. Dass das Land künftig auch an die Eigenverantwortung appelliert, findet Blarr gut. Die Einhaltung der Regel muss künftig der Veranstalter dokumentieren. „Es gibt mittlerweile Apps, da kann man bereits mit dem Handy die Lautstärke messen und damit belegen“, so Blarr. Das Ordnungsamt führe in der Regel keine eigenen Messungen durch, sondern lasse sich im Beschwerdefall die Aufzeichnungen vom Veranstalter zeigen. Beim Sonnentanz auf der Welschterrasse hat die Stadt vom privaten Veranstalter im Vorfeld ein Lärmgutachten eingefordert, eine sogenannte Schallimmissionsprognose. „Es gab 2015 Nachbesserungen des Veranstalters, wobei die zweite Auflage ganz gut geklappt hat“, bilanziert Baldermann. Der Veranstalter habe für 2016 den Sonnentanz bis 24 Uhr ausweiten wollen, man habe aber nur bis 22 Uhr zugelassen. Wegen der besonderen Sensibilität in dem wohnortnahen Bereich wolle man mit der Veranstaltung nicht in den Nachtzeitraum gehen, was der Ausrichter akzeptiere. Bei der Stadt gehen im Jahr etwa 150 Anträge für Veranstaltungen, die Geräusche verursachen, ein. (wkr)