Karlsruhe Gezerre um den Kies

Die Bannweide bei Otterstadt: Dort fördert die Firma Rohr seit mehr als 30 Jahren Kies und Sand. Das will sie auch in den kommen
Die Bannweide bei Otterstadt: Dort fördert die Firma Rohr seit mehr als 30 Jahren Kies und Sand. Das will sie auch in den kommenden zehn Jahren tun.

Mit diesem Schlag hat die Waldseer Firma Rohr Sand und Kies nicht gerechnet: Nach eineinhalb Jahren Verhandlungen signalisiert die Ortsgemeinde Otterstadt Firmeninhaber Axel Rohr, dass sie einen Pachtvertrag für das Abbaugebiet Bannweide Ende 2018 doch nicht verlängern möchte. Für den dortigen Kiesabbau hat Rohr von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd noch eine Genehmigung bis 2028.

Der Baggersee, aus dem die Firma Rohr Kies und Sand gräbt, liegt rechts von der Straße zur Kollerinsel. Ursprünglich war das Gebiet Ackerland. Anfang der 1960er-Jahre begann die Otterstadter Firma Netter von der Straße aus mit dem Kiesabbau und baute dort ein Kieswerk. Später baggerte die Firma Gebrüder Grieshaber vom Rhein aus nach Sand und Kies. In den 1990er-Jahren übernahm Rohr das Kieswerk von der Firma Netter, die einige Jahre später insolvent ging. Im Jahr 2010 meldeten auch die Brüder Grieshaber Insolvenz an; Rohr übernahm auch dort die Rechte und Pflichten. So musste das Unternehmen laut eigenen Angaben eine alte Verladeanlage von Grieshaber abbauen und an manchen Stellen nachregulieren. „Diese Pflichten haben wir erfüllt“, sagt Robert Gard, Prokurist von Rohr Sand und Kies. Vor fünf Jahren baute Rohr ein neues, kleineres und effizienteres Kieswerk: „Wir haben schließlich gedacht, wir haben Investitionssicherheit“, erklärt Firmenchef Axel Rohr. Außerdem begann die Firma, zum Teil Schiffe für den Abtransport des Kies und Sands zu verwenden. Die ein bis zwei Schiffsladungen pro Woche ersetzen zwischen 40 und 200 Lastwagen, die den Kies an Otterstadt vorbei abtransportieren, wie Rohr betont. Rund eine Million Euro hat das Unternehmen nach eigener Aussage dafür investiert. Im Bereich des ehemaligen Grieshaber-Geländes will man bis 2028 Kies fördern. „Wir würden von jetzt 12 auf dann 22 Meter Tiefe baggern, an der Uferlinie ändert sich nichts. Dass Ufer durch die Auskiesung abbricht, kann man ausschließen“, erklärt Gard. Grundlage für den Kiesabbau ist zum einen eine öffentlich-rechtliche Genehmigung. Diese Genehmigung hatte Rohr von der SGD zunächst bis Ende 2018; sie wurde aber vor vier Jahren bis 2028 verlängert. Sie schreibt unter anderem vor, wie die Uferlinie des Baggersees aussehen und wie die Böschung geneigt sein muss. Daher kann Rohr auch nicht – wie es der Angelsportverein Otterstadt vor einem Jahr beantragt hat – Flachwasserzonen aufschütten oder gar eine Landzunge anlegen. „Der Vorschlag ist durchaus berechtigt, wir müssen uns aber an die Genehmigung halten“, erklärt Gard. Eine Änderung der Genehmigung würde nach Gards Schätzung rund 35.000 Euro kosten: „Wir sind der Meinung, wer bestellt, zahlt“, sagt Rohr. Die Firma würde sich dennoch an der Hälfte der Kosten beteiligen. Da das Gebiet der Firma Rohr aber nicht gehört, gibt es einen zweiten Vertrag: Den Pachtvertrag mit der Ortsgemeinde Otterstadt. Dieser endet zum 31. Dezember. Über eine Vertragsverlängerung, ebenfalls bis 2028, sei man sich einig gewesen. Sollte die Gemeinde Otterstadt tatsächlich den Pachtvertrag nicht verlängern, darf Rohr keine Rohstoffe mehr aus der Bannweide entnehmen. Rohr und Gard rechnen mit zehn Personen, die man entlassen müsste. Auch Fremdfirmen, die den Kies abtransportieren, wären betroffen. Der Ortsgemeinde Otterstadt würden laut Rohr in den nächsten zehn Jahren zudem auch Einnahmen in Höhe von rund 707.000 Euro entgehen – rund 565.000 Euro Kiespacht und 142.000 Euro Gewerbesteuer. Gard erklärt, dass sich diese Summe aus den Zahlen der Jahre 2015 bis 2018 ergeben. Gard gibt außerdem zu bedenken, dass es mit dem Ende der Kiesausbeute auch Änderungen für die Freizeitnutzung geben werde. Grund: der Bewirtschaftungsplan „Natura 2000“. Dieser Plan sehe vor, dass mit dem Ende der Kiesausbeute jegliches Befahren mit Booten sowie jede Freizeitnutzung eingestellt werden müssen.

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