Karlsruhe Flotzgrün: Erörterungstermin im Herbst

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Voraussichtlich im November wird es einen Erörterungstermin zu der von der BASF beantragten Erweiterung der Giftmülldeponie auf der Insel Flotzgrün geben. Das hat auf Anfrage eine Sprecherin der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt mitgeteilt.

Der Ludwigshafener Chemiekonzern hat bei der SGD am 7. April einen Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb des sogenannten achten Abschnitts der Deponie Flotzgrün gestellt. Die Unterlagen zum Antrag lagen unter anderem bei der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen und der Stadtverwaltung Speyer von Anfang Juni bis Anfang Juli aus. Die allgemeine Frist für Einwendungen gegen die Planung lief bis 21. Juli; Naturschutzverbände hatten dafür bis Mitte August Zeit. Die BASF hat in ihrem Erweiterungsantrag die Jahresmitte 2016 als den Zeitraum genannt, in dem sie mit dem Bau des etwa zehn Hektar großen achten Abschnitts beginnen will. Die Baukosten werden nach Unternehmensangaben rund 35 Millionen Euro betragen. Nach Aussage von Deponieleiter Frank Eckert wird der schon betriebene siebte Abschnitt voraussichtlich im Lauf des Jahres 2018 vollständig mit Abfällen belegt sein. Der Deponieausbau sei notwendig, sagt Eckert, damit die BASF „22 Jahre Planungssicherheit“ habe. Nach Auskunft einer SGD-Sprecherin ist innerhalb der Einspruchsfrist eine Einwendung einer Privatperson gegen das Vorhaben bei der Behörde eingegangen. „Wann genau und wo die Erörterung stattfindet, wurde noch nicht festgelegt. Voraussichtlich wird es im November sein“, informierte die Behördensprecherin. Bei der Einwendung der Privatperson geht es nach Mitteilung der SGD um eine mögliche Gefahr für das Trinkwasser, die geplante Betriebsdauer, die Schutzwürdigkeit des Ökosystems und die beantragte „Positivliste der anzunehmenden Abfälle“. Zum Inhalt der Stellungnahmen machte die Sprecherin keine näheren Angaben. Roland Kirsch, Regionalbeauftragter Pfalz beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), findet es zumindest „toll, dass es einen Erörterungstermin geben wird“. Denn dieser sei bei Planfeststellungsverfahren schon manches Mal durch schriftliche Bescheide der zuständigen Behörde „ersetzt“ worden. Von dem Termin erwartet Kirsch, dass „die Einwendungen von der SGD kritisch geprüft werden“. Sollte es zu einer Genehmigung des Vorhabens kommen, müssten der BASF entsprechende Auflagen gemacht werden. Der BUND lehnt die Erweiterung der Deponie ab, wie er in der von Kirsch formulierten Stellungnahme zum Ausdruck brachte (wir berichteten am 26. August auf „Südwest“). Der Standort am Rhein mit stark schwankenden Grundwasserständen und der Gefahr von Hochwasser sei für eine Giftmülldeponie ungeeignet, findet Kirsch. Zudem werde die von der BASF für Abschnitt acht vorgesehene Fläche für die vom BUND geforderte Ausbaggerung und Sanierung der Altbereiche, aus denen Schadstoffe ins Grundwasser gelangt sind, benötigt.

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