Karlsruhe Außenbewirtung wird teurer

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Missverständnisse klären, Irritationen ausräumen: Diesem Ziel diente ein Gespräch, zu dem die Stadtverwaltung noch Ende vergangener Woche Vertreter der von der Erhöhung der Sondernutzungsgebühr und Sonderparkausweisgebühr Betroffenen ins Rathaus eingeladen hatte. „Wir konnten uns auf einen Weg verständigen, wie wir einen für alle Beteiligten akzeptablen Kompromiss erreichen können“, sagt Wolfram Jäger , erster Beigeordneter der Stadt.

Am Tisch hatten City Initiative, Handelsverband Nordbaden, Kreishandwerkerschaft und Industrie- und Handelskammer, die Interessengemeinschaft „Attraktives Mühlburg“ sowie die Wirtschaftsvereinigung „Durlacher Leben“ und der Gaststättenverband Dehoga Platz genommen. Insbesondere Dehoga hatte massive Kritik geäußert, dass die Stadt die Gebühren für die Außenbestuhlung in der Stadt deutlich anhebe. Mit Tischen und Stühlen auf dem Bürgersteig trage das Gewerbe zu einer attraktiven und belebten Innenstadt bei, so der Verband. Die Gastronomen selbst hätten davon eher Nachteile. Auch die Handwerker hatten protestiert, weil Parkausweise, die es braucht, wenn Handwerker beispielsweise in die Fußgängerzone müssen, um satte 100 Prozent verteuert werden sollen. Auch Handwerker aus der Südpfalz sind davon betroffen, wenn sie Aufträge in der Fächerstadt annehmen. Bei der Außenbestuhlung wird die Verwaltung nun prüfen, ob eine Staffelung der Erhöhungen in Frage kommt. Um das Einsparziel im Zuge der Haushaltsstabilisierung zu erreichen, hatte die Stadt diese nach 22 Jahren auf einen Schlag um rund 40 Prozent erhöht. Zugleich wurden die Verwaltungsgebühren an EU-Richtlinien angepasst, was bei geringen Sondernutzungsgebühren für eine Erhöhung, für Gebühren ab 400 Euro eine Reduzierung bedeutete. Die Staffelung werde rechtlich geprüft, so Jäger. Da am Ende der gleiche Betrag für den städtischen Haushalt erbracht werden muss, habe eine Staffelung durchaus auch ihre Tücken, betont er. Bei den Handwerkerparkausweisen bleibt es bei der Erhöhung von 100 auf 200 Euro, stell Jäger klar. Der Ausweis gilt – wie bisher – für ein Handwerkerfahrzeug. Wieder eingeführt wird jedoch die Möglichkeit, bis zu drei Fahrzeuge auf einen solchen Sonderausweis registrieren zu lassen. Jeweils mit einem der auf dem Ausweis registrierten Fahrzeuge kann ein Handwerksbetrieb das Sonderparkrecht nutzen. Da es in der Vergangenheit zum Missbrauch bei einzelnen Handwerkern kam – die Ausweise wurden kopiert, um parallel für alle drei registrierten Fahrzeuge zu nutzen – hatte die Stadt aktuell nur noch ein Fahrzeug auf dem Ausweis registriert. Sollten künftig Manipulationsvorfälle bekannt werden, wird die Kreishandwerkerschaft darüber informiert. Ihr Bemühen wird sein, ihre Mitglieder dafür zu sensibilisieren, dass die gesamte Handwerkerschaft leidet, wenn diese Regelung wegen einzelner „schwarzer Schafe“ erneut außer Kraft gesetzt werden muss, heißt es dazu übereinstimmend von Stadt und den Handwerksvertretern. |rhp

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