Kaiserslautern Was beim Tuning erlaubt und verboten ist

Der Begriff Tuning kommt aus dem Englischen und bedeutet Feinabstimmung. In der Kaiserslauterer Tuningszene tummeln sich alle möglichen Fahrzeuge.
Nach den Worten von Wolfgang Denzer, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz, sind viele ältere Modelle dabei. Es gebe technisches Tuning wie Tieferlegen des Fahrzeuges, breitere Reifen und Felgen, den Einbau eines anderen Auspuffs, auch Motortuning. All das müsse beim TÜV eingetragen werden. Daneben gebe es optisches Tuning, die Fahrzeuge hätten oft aufwendige Lackierungen, manche seien auch vollständig foliert. Folien gebe es auch für Scheinwerfer, was jedoch verboten sei.
Einiges, was in Sachen Tuning zu sehen ist, sei verboten, erklärt Denzer. Werden an Fahrzeugen solche Veränderungen festgestellt, erlischt die Betriebserlaubnis. Die Tuner dürften dann mit dem Auto nicht weiterfahren und müssten es in einen einwandfreien Zustand zurückversetzen lassen. Manche Konsequenzen seien Tuning-Fans gar nicht bewusst. Komme es zum Beispiel mit einem technisch stark veränderten Fahrzeug zu einem Unfall, könne es schnell passieren, dass die Versicherung nicht haftet; dann bleibe der Halter nicht nur auf seinem eigenen Schaden sitzen, sondern müsse auch die Kosten für den Fremdschaden aus der eigenen Tasche bezahlen.
Grundsätzlich gilt beim Tuning: Man darf alles am Fahrzeug ändern, was nicht sicherheitsrelevant ist, etwa die Lackierung. Tuningteile haben in der Regel eine allgemeine Betriebserlaubnis oder ECE-Genehmigung, eine allgemeine Bauartgenehmigung oder ein Teilegutachten. Die Dokumente regeln, ob die Änderung am Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt oder in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
Einiges lässt sich aber auch nicht in die Fahrzeugpapiere eintragen: Unerlaubtes Tuning ist beispielsweise der Ausbau des sogenannten Silencer aus dem Endtopf des Auspuffs, damit es ordentlich röhrt. Ebenso das Überkleben der hinteren Scheinwerfer mit schwarzer Folie. Auch die bei meist jungen Fahrern beliebte blaue Unterbodenbeleuchtung ist nicht zulässig. (dür)