Kaiserslautern Wald muss Wald bleiben
Die Rodung eines ganzen Waldstückes entlang der Hohenecker Straße stieß beim Heißen Draht in die Redaktion auf die Kritik gleich mehrerer Leser. „Wird wieder aufgeforstet?“, wollte zum Beispiel Andreas Brandau wissen. Die Fläche kann aber nicht so einfach anderweitig genutzt werden, wie das Nachhaken beim Forstamt ergab.
Neben Andreas Brandau hatten auch Adolf Klink, Ingo Stark und Ralph Gmeiner die Fällungen moniert. Nach der Abholzung blickten die Bewohner der Karl-Pfaff-Siedlung nun auf Erdablagerungen eines Betriebes, hieß es beim Heißen Draht. Befürchtet wurde, dass auf dem Waldgebiet gebaut werden soll. Die Abholzungen seien derzeit in der Tat ein Thema in dem Wohngebiet stellt auch Jörg Harz fest, Stadtratsmitglied und Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Bännjerrück/Karl-Pfaff-Siedlung. Er selbst sei schon mehrfach in der Bürgersprechstunde darauf angesprochen worden. Zu den Rodungen habe er bei der bis dato letzten Stadtratssitzung eine Anfrage vorgebracht, die Beigeordneter Peter Kiefer beantwortet habe. Dabei sei informiert worden, dass der Grundstücksbesitzer offenbar vorher keinen Antrag zu den Fällungen gestellt habe. „Die Stadt wusste also von nichts“, so Harz, der daran erinnert, dass auf dem Gelände vor Jahren schon einmal eine Großdisko und ein Farbenlager hochgezogen werden sollten. Was jetzt mit dem Grundstück passieren soll, vermag das Stadtratsmitglied nicht zu sagen. Es sei nicht schön, was da gelaufen sei, sagt Bodo Mahl, beim Forstamt zuständig für Naturschutz und öffentliche Planung. Rein rechtlich sei derzeit aber nichts zu beanstanden. Wie er berichtet, sei das Forstamt Anfang März dank eines Anrufes auf die Baumfällungen auf dem privaten Grundstück aufmerksam geworden. Mahl schaute vorbei und traf auf Mitarbeiter einer Firma, die ihm mitteilten, dass sie den Auftrag aus Gründen der Verkehrssicherheit ausführen sollten. Ob das in dieser Form zu geschehen hatte, ob das „so schematisch“ passieren musste, bezweifelt Mahl zwar, doch zugleich sagt er: Ein Verstoß gegen das Landeswaldgesetz kann daraus momentan nicht hergeleitet werden. Dieses besage nämlich für Waldflächen im Lande: Für Kahlschläge auf einer Fläche bis zu 5000 Quadratmetern braucht der Waldbesitzer keine Genehmigung. Der Forstmann hat besagte Fläche selbst ausgemessen und ist auf rund 4400 Quadratmeter gekommen. Gleichzeitig schreibt das Landeswaldgesetz aber auch vor: Eine Rodung ist genehmigungspflichtig. Rodung bedeutet hierbei: eine geänderte Form der Bodennutzung, wie zum Beispiel die Errichtung einer Lagerfläche auf dem einstigen Waldareal. Das bedeutet für die Fläche an der Hohenecker Straße: Dort müsste auch künftig Wald zu finden sein. Was einer anderen Nutzung ebenso wie die fehlende Rodungsgenehmigung entgegenspricht: Der derzeit gültige städtische Bebauungsplan setzt den Streifen als Waldstück fest. Der Besitzer muss also nach derzeitiger Lage das Gebiet wieder aufforsten oder das natürliche Waldwachstum zulassen beziehungsweise sogar fördern. Das Forstamt habe den Grundstücksbesitzer angeschrieben und darüber informiert, berichtet Mahl. Sollte die Fläche dennoch einfach so umgenutzt werden, gebe es die Möglichkeit, den sofortigen Rückbau zu fordern. Weiteres Thema bei der Leseraktion: Ute Früh kritisierte, dass die Eingänge vieler Geschäfte in der Fußgängerzone nicht barrierefrei sind. Hintergrund: Eine Angehörige von ihr ist auf einen Elektrorollstuhl angewiesen und kann so oftmals gar nicht in die Läden gelangen. Es wäre durchaus begrüßenswert, wenn alle Geschäfte barrierefrei zu erreichen wären, meint auch Matthias Pallmann-Heger, Vorsitzender des Einzelhandelsverbands Kaiserslautern. „Es ist schon traurig, dass Leute im Elektrorollstuhl nicht hineinkommen.“ Da es im Lauterer Zentrum etliche ältere Gebäude gebe, seien aber nicht alle Läden ebenerdig zu erreichen. Zudem sei das Bodenniveau der Fußgängerzone sehr unterschiedlich, gibt er zu bedenken. Was die Errichtung von Rampen angeht, verweist Pallmann-Heger, dessen Haushaltswarengeschäft selbst über eine solche Zugangshilfe verfügt, auf ein „Korsett von Vorschriften“. Nicht alles sei möglich, vieles sei zu beachten. RHEINPFALZ-Leser Friedel Herrmann schlug zudem vor, wieder eine Eiche an die Stelle an der L502 zu pflanzen, an der vor Jahren die sogenannte Dicke Eiche gestanden hat. Bodo Mahl vom Kaiserslauterer Forstamt meint, dass dies an der Stelle wohl von Anfang an nicht vorgesehen gewesen sei. Er verweist auf den großen Waldanteil auf beiden Seiten dieser Straße und darauf, dass eine kleine Lichtung da nicht fehl am Platz sei.