Kaiserslautern Urteil: „Happy Birthday“ rechtefrei

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In der jahrelangen Auseinandersetzung um das Lied „Happy Birthday“ haben die Streitparteien US-Medienberichten zufolge eine Einigung erzielt. Deren Inhalt sei vertraulich und das Gericht in Los Angeles müsse ihr noch zustimmen, berichteten gestern unter anderem die „New York Times“ und die „Los Angeles Times“. Beobachter erwarten, dass „Happy Birthday“, das zu den bekanntesten Liedern der Welt zählt und in praktisch allen Kulturkreisen gesungen wird, nach einer Zustimmung des Gerichts rechtefrei sein wird. Geklagt hatte eine Gruppe Dokumentarfilmer gegen den Musikgiganten Warner. Privat durfte das von der Musikerin Mildred Hill aus Kentucky komponierte Lied zwar jeder singen, aber bei einer kommerziellen Nutzung – etwa in Filmen oder auf elektronischen Grußkarten – klingelten die Kassen. Warner/Chappell Music hatte sich 1988 die Rechte gesichert und soll zuletzt jährlich etwa zwei Millionen Dollar kassiert haben. (afp)

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