Kaiserslautern Schuldfähigkeit gegeben

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Geplanter Mord an einem angeblichen „Nebenbuhler“ oder eher ungewolltes Ergebnis einer nächtlichen Auseinandersetzung? An der Antwort auf diese Frage wird sich entscheiden, zu welcher Strafe der 37-jährige Asylbewerber aus Afghanistan am Donnerstag vom Landgericht Kaiserslautern verurteilt wird. Eine mehrjährige Haft droht dem Mann nach den gestrigen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf jeden Fall.

Zur Erinnerung: Seit dem 20. Januar verhandelt die Große Strafkammer über den Vorfall, der sich am 21. Juli letzten Jahres im Stadtteil Erlenbach abspielte. Damals drang der afghanische Asylbewerber, obwohl bereits ein gerichtliches Kontaktverbot vorlag, nachts gegen halb eins in die Wohnung seiner Frau und ihrer drei Kinder ein. Mit einem Messer fügte er einem 27-jährigen Mann lebensgefährliche Verletzungen zu und verwundete anschließend auch seine Frau. Unter dem Vorwurf des versuchten Mords und gefährlicher Körperverletzung sitzt der Afghane seitdem in Untersuchungshaft. Am gestrigen sechsten Verhandlungstag kamen zunächst die Gutachter zu Wort. Mit klaren Worten schilderte der Rechtsmediziner Peter Neiss, in welchem Zustand er die beiden Opfer des Überfalls wenige Tage später im Krankenhaus vorfand: Der geschädigte Mann habe durch die Messer-Attacken des Angeklagten „bis zu sieben Zentimeter tiefe Schnittwunden im Bauchbereich mit Verletzungen der Leber“ erlitten und sich „objektiv in Lebensgefahr befunden.“ Nur durch das schnelle Eintreffen des Notarztes und eine Notoperation im Westpfalz-Klinikum habe sein Tod verhindert können. Weniger dramatisch seien die Verletzungen ausgefallen, die der Angeklagte in dieser Nacht seiner Ehefrau zufügte. „Hier gab es oberflächliche Schnittwunden an den Händen, den Unterarmen und im Nacken“, beschrieb der Mediziner. „Dazu kamen einige ziemlich große Hämatome. Insgesamt also ein Verletzungsbild, als hätte die Frau ihren Ehemann davon abhalten wollen, weiter auf den Anderen einzustechen.“ Akute Lebensgefahr habe für die Frau jedoch zu keinem Zeitpunkt bestanden. Über die möglichen psychischen und sozialen Ursachen für den blutigen Konflikt berichtete der psychiatrische Sachverständige Professor Michael Rösler. „Der Angeklagte ist eins von neun Geschwistern, ging nur zwei Jahre zur Schule und verfügt über keine Berufsausbildung“, berichtete der Gutachter. „Er lebte mit seiner Familie im afghanisch-iranischen Grenzgebiet und arbeitete als Tagelöhner.“ Es seien vor allem wirtschaftliche Gründe gewesen, die zur Flucht der Familie über die Türkei bis nach Deutschland geführt hätten: „Vor allem seine Ehefrau wollte sich und den Kindern eine bessere Zukunft ermöglichen.“ Spätestens nach ihrer Ankunft in Kaiserslautern im Herbst 2015 habe sich das Ehepaar jedoch auseinander gelebt: „Die Frau hat offenkundig gemerkt, dass sie hier ein eigenes Leben führen kann. Und der Mann hatte Angst, seine Frau und womöglich auch die Kinder zu verlieren.“ Das habe bereits vor der Blutnacht zu Auseinandersetzungen geführt, bis hin zum gerichtlichen Kontaktverbot für den Ehemann. „Von einer psychischen Ausnahme-Situation, die plötzlich über ihn hereinbrach und seine Schuldfähigkeit hätte mindern können, kann also keine Rede sein“, fasste der Psychiater seine Erkenntnisse zusammen. Von der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten ging auch die Staatsanwältin aus, die in ihrem Schlussplädoyer eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren Gefängnis, unter anderem wegen „versuchten Mordes aus niederen Beweggründen“ forderte. Der Verteidiger wies hingegen auf den Umstand hin, dass sein Mandant den Nebenbuhler nicht wirklich habe töten wollen: „Er hätte das Opfer auch weiter verfolgen können. Stattdessen hat er mit seinem Handy einen Notruf abgesetzt, der am Ende lebensrettend war.“ Deshalb sei für die beiden Taten „eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren“ angemessen. Das Gericht wird sein Urteil am Donnerstag, 9. Februar, um 10.30 Uhr verkünden. |mibo

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