Kaiserslautern
Scheidungen und Sorgerechtsstreit in Corona-Zeiten
Eingesperrt in zwei Zimmern, Küche, Bad: Die Lockdown-Phasen haben nicht wenige familiäre Konflikte auflodern lassen oder bestehende verschärft. Dass viele Familien im Frühling 2020 und vom Herbst bis zu diesem Frühjahr meist eng aufeinander sitzen mussten, ist oft als Ursache für psychische Probleme, daraus resultierende Auseinandersetzung oder gar als Auslöser für Akte häuslicher Gewalt genannt worden.
Statistisch fassen lassen sich die Folgen dieser Zeit nicht. Ob etwa die negativen Folgen von Kurzarbeit und Schulschließungen womöglich Ehepartner derart entzweit haben, dass nun die Trennung folgt, lässt sich vermuten. Zahlen aber belegen dies – noch – nicht. Ohnehin wäre in den meisten Fällen das Trennungsjahr noch nicht mal abgelaufen. Daten über Scheidungen liegen bislang fürs vergangene Jahr noch nicht vor. 2019 aber, kurz vor der Pandemie, hat die Scheidungsrate im Land einen neuen Tiefstand erreicht.
Auch in Kaiserslautern. Im vorvergangenen Jahr waren 162 Ehen geschieden worden, bei denen die Eheleute – oder jener Partner, bei dem gemeinsame Kinder leben – ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben. Vor zehn Jahren waren es noch 240, im Jahr 2008 sogar 258. Die Zahl der Scheidungen ist kontinuierlich gesunken. Dies geht aus den Zahlen hervor, die das Statistische Landesamt in Bad Ems auf Anfrage hin zur Verfügung gestellt hat.
Bislang kein Indiz für Trennungs-Schübe
Nun ist zwar zwischenzeitlich auch die Anzahl der Eheschließungen zurückgegangen. Doch bestätigt die sogenannte Scheidungsrate den Trend, der sich auf Eheauflösungen pro 1000 bestehende Ehen bezieht. Die Quote lag 2011 noch bei 12,6. Im Jahr 2019 wurden 8,9 von 1000 Ehen in der Stadt geschieden. Kaiserslautern liegt dabei nur unwesentlich überm Landesschnitt. In Rheinland-Pfalz sind je 1000 Eheverbindungen 8,7 gerichtlich aufgehoben worden.
Sollten nun Corona und die Folgen wieder zu einem Anstieg führen? Zahlen dazu gibt es noch nicht. Eva Niebergall-Walter glaubt allerdings nicht, dass dies so kommt. Zumindest bietet die berufliche Praxis zurzeit keine Anhaltspunkte dafür. „Ich merke davon jedenfalls überhaupt nichts“, sagte die Rechtsanwältin auf Anfrage der RHEINPFALZ.
Die promovierte Rechtswissenschaftlerin Eva Niebergall-Walter führt zusammen mit ihrem Mann Stefan Walter die Anwaltskanzlei Niebergall/Walter in der Bahnhofstraße. Als Fachanwältin für Familienrecht gehört die Beschäftigung mit der Thematik zur täglichen Praxis. Allerdings: Dass Corona und die Folgen als Grund für Zerwürfnisse oder als Auslöser für den Trennungsschritt geltend gemacht würden, das sei ihr bislang nicht begegnet, betont die Juristin.
„Bei Scheidungen spielt das keine Rolle. Allerdings macht sich Corona in anderer Hinsicht bemerkbar“, so die Anwältin. Dies betreffe vor allem bereits geschiedene oder getrennt lebende Paare mit Kindern. Dass die sich in puncto Umgangsrecht plötzlich nicht mehr eins seien, dies komme zunehmend häufig vor.
Mit Corona neue rechtliche Fragen aufgetaucht
In solcherlei Belangen seien schon während des ersten Lockdowns die Familiengerichte gefordert gewesen. Die Anwältin nennt ein Beispiel: Ein Kind lebt gemäß Sorgerechtsregelung bei der Mutter. Mit im Haushalt: die Großmutter, die allein ihres Alters wegen schon als besonders gefährdet gilt. Nun will die Mutter verhindern, dass das Kind seinen leiblichen Vater besucht – aus Sorge, es könnte das Virus anschleppen. Pocht der Vater nun weiter wie gewohnt und gerichtlich verfügt auf den Umgang, gibt’s ein Problem. Schon die Corona-Tests bargen dann eine weitere Hürde: Ein Kind testen lassen? Kann so etwas ein Elternteil alleine entscheiden?„Da sind von heute auf morgen ganz neue Fragen aufgetaucht“, verdeutlicht die Anwältin.
Das problematischste Feld, das Gerichte und Anwälte beackern müssen, tue sich allerdings gerade erst auf: Wenn jetzt Minderjährige geimpft werden können, so bedarf es dazu des Einverständnisses der Eltern. Was aber, wenn ein Elternteil nicht mitspielt, eine Impfung ablehnt: „Es handelt sich hierbei um einen wesentlichen Eingriff in den Körper des Kindes“, verdeutlicht die Familienanwältin. Da gelte es, eine Entscheidung in Ruhe zu treffen, bestmöglich gemeinsam.
Noch keine grundlegenden Entscheidungen
Wie im Einzelfall Gerichte entscheiden, sollten sich die Eltern nicht einig werden, sei völlig offen, betont Walter. Auch die Familiengerichte seien sich in diesen Fragen sicherlich noch nicht einig, auf höchstrichterliche Entscheidungen stützen könnten sie sich nicht – weil es diese noch gar nicht gebe.