Sembach Rat spricht sich gegen Grundsteuer C aus

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Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Gemeinderat es abgelehnt, differenzierende Steuerhebesätze einzuführen. Dabei haben die Kommunen die Option, für baureife, aber noch nicht bebaute Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzulegen – die sogenannte Grundsteuer C. Die Gemeinden sind dazu aber nicht verpflichtet. Ende des Jahres 2025 soll die Angelegenheit bei den Haushaltsberatungen für 2026 erneut geprüft werden.

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