Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Ohne Blaulicht und Martinshorn gegen Einbahnstraße: Darf die Polizei das?

Martinshorn und Blaulicht sind nicht immer ein Hinweis für einen Polizeieinsatz.
Martinshorn und Blaulicht sind nicht immer ein Hinweis für einen Polizeieinsatz.

Gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße zu fahren ist verboten und gefährlich. Zwar gelten im Notfall für die Polizei andere Regeln, aber ist es den Gesetzeshütern auch ohne Blaulicht und Martinshorn erlaubt, in die gegensätzliche Richtung zu fahren?

Von einer solchen Begegnung hatte RHEINPFALZ-Leser Claus Werle aus Kaiserslautern berichtet. Als er am späten Abend aus Richtung Pariser Straße an der roten Ampel an der Kreuzung Humboldtstraße und Königstraße hielt, begegnete ihm unerwartet ein Auto aus dem als Einbahnstraße deklarierten Teil zwischen Rosen- und Königsstraße. „Ich dachte, derjenige hätte sich vielleicht verfahren“, schildert Werle. Er setzte mehrmals den Blinker, um den Falschfahrer auf seinen Fehler aufmerksam zu machen und auf die drohende Unfallgefahr durch Fahrzeuge, die erlaubterweise mit 50 Stundenkilometern in die Königstraße hätten einfahren dürfen, hinzuweisen. „Ich dachte, wenn jetzt jemand entgegenkommt, dann knallt’s!“

Polizisten hinterm Steuer

Erst als das Auto neben Werle an der Ampel hielt, erkannte der 87-Jährige, dass es sich um einen Dienstwagen der Polizei handelte. Auf den Fahrfehler aufmerksam gemacht, antwortete der junge Fahrer nur durch die herunter gelassene Scheibe: „Wir sind die Polizei.“ Offensichtlich sei dies für die Autofahrer ohne Martinshorn und Blaulicht allerdings nicht gewesen, sagt Werle. Ohne weitere Erklärung hätten die Beamten ihren Weg fortgesetzt.

Werle fragt sich: „Dürfen Polizisten auch außerhalb eines Einsatzes in entgegengesetzter Richtung eine Einbahnstraße befahren?“ Schließlich habe er keinen Einsatz erkennen können. „Sie haben sich ja noch die Zeit genommen, um mit mir zu sprechen.“

Kein Fehlverhalten

„Es wird schon einen Grund dafür gegeben haben, warum die Kollegen gegen die Fahrtrichtung in der Einbahnstraße unterwegs waren“, sagt ein Pressesprecher der Polizei auf Anfrage der RHEINPFALZ. Zwar gelte die Straßenverkehrsordnung auch für die Ordnungshüter, in Notsituation müssten sich die Beamten jedoch manchmal darüber hinwegsetzen.

Er ruft ins Gedächtnis: Ob ein tatsächlicher Notfall vorgelegen habe, lasse sich nicht immer an Martinshorn und Blaulicht ausmachen. Denn die Verwendung dieser Signalhinweise sei nicht immer sinnvoll. Beispielsweise wolle man Tatverdächtige nicht immer schon durch eine geräuschvolle Ankunft vorwarnen.

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