Kaiserslautern Polizei warnt vor nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern werden beispielsweise regelmäßig Feuerwerkskörper aus dem benachbarten Frankreich festgestellt, die in vielen Fällen weder zugelassen noch erlaubt sind, so die Bundespolizei. Eine mangelhafte Verarbeitung und der teils verarbeitete Industriesprengstoff könnten bei Benutzung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden. Die Polizei rät, Feuerwerkskörper nur in zugelassenen Verkaufsstellen, beispielsweise in Supermärkten, zu kaufen und auf das CE-Zeichen und die Registriernummer zu achten. Keinesfalls sollten Silvesterknaller selbst gebaut werden. Das sei strafbar und lebensgefährlich, warnt die Polizei.
Es drohen sogar Haftstrafen
Wer nicht zugelassene Böller besitzt, weitergibt oder abbrennt, dem drohen Geld- oder sogar Haftstrafen. Wer mit dem Abbrennen nicht zugelassener Feuerwerkskörper zudem andere Menschen oder fremde Sachen gefährdet, der muss sogar mit einer Freiheitsstrafe von ein bis 15 Jahren rechnen. Auch die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper aus dem Ausland wird laut Polizei strafrechtlich verfolgt.
Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk der Kategorie F2 zünden. Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen dürfen ab zwölf Jahren auch das ganze Jahr über abgebrannt werden.
Die Polizei rät, Feuerwerkskörper nicht zu verwenden, wenn Mängel erkennbar sind. Blindgänger sollten auf keinen Fall erneut angezündet werden.