Kaiserslautern Nur das Passfoto war echt

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Drogenhandel, Fahren ohne Führerschein und mit gefälschten Ausweis-Papieren, davon mindestens einmal unter Alkohol-Einfluss: Mit diesen Vorwürfen musste sich gestern ein 31-Jähriger aus Kaiserslautern vor dem Landgericht auseinandersetzen. Doch sein Verteidiger machte geltend, dass zumindest ein Teil der Anklageschrift auf fehlerhaften Ermittlungen der Polizei beruht.

Es ist offensichtlich nicht das erste Mal, dass der junge Mann als Angeklagter vor einem Gericht erscheinen muss. Und er ist an diesem Freitag auch nicht aus freien Stücken vor der Strafkammer des Landgerichts erschienen: Zwei Wachleute führen den 31-Jährigen in den Saal und lösen erst die Handschellen, als er seinen Sitzplatz erreicht hat. Bereits am frühen Morgen durfte der Delinquent seinen Platz in der Untersuchungshaft in der Vorderpfalz mit dem Justizzentrum in Kaiserslautern tauschen, um sich heute seinem Verfahren zu stellen. Begrüßt wird der leicht untersetzte Vollbart-Träger zunächst von der Besucherbank. Dort haben zu Prozessbeginn offenbar Freunde und Familienangehörige Platz genommen, um dem Angeklagten mit aufmunternden Blicken und kleinen Winkbewegungen den Rücken zu stärken. Und kurz nach der Eröffnung des ersten Verhandlungstags erteilt ihm der Vorsitzende Richter auch schon das Wort, damit er „Angaben zu seiner Person“ machen kann. Ein Ritual, mit dem fast jeder Strafprozess in Deutschland beginnt. Diesmal fallen die Auskünfte allerdings recht kurz aus: Geboren anno 1986 im damaligen Jugoslawien, mit gerade mal sechs Monaten samt Familie nach Deutschland gekommen. Hier haben sich die Eltern irgendwann getrennt, aufgewachsen und zur Schule gegangen ist der Junge bei seiner Mutter in Kaiserslautern. Bis zum Hauptschul-Abschluss lief alles ziemlich normal, aber danach passierte nicht mehr viel Gutes: „Job-Angebote gab es zwar immer wieder,“ berichtet der Angeklagte fast entschuldigend zum Schluss seiner kurzen Rede. „Aber ich konnte sie oft nicht annehmen, weil ich als Staatenloser keine Arbeitserlaubnis hatte.“ Sehr präzise schildert der Staatsanwalt kurz darauf die Vorwürfe, die dem Angeklagten zur Last gelegt werden. Allein in der Zeit zwischen Mitte August 2016 und dem Juli vergangenen Jahres geriet der Mann gleich mehrfach in polizeiliche Kontrollen – mal im Saarland, dann wieder in der Vorderpfalz und zuletzt auch in Kaiserslautern. Und immer wieder wies er sich gegenüber den Beamten mit Papieren aus, die sich nach Ansicht der Anklage später als so genannte „Totalfälschungen“ herausstellten: Sowohl bei den Ausweisen als auch im Führerschein angeblich bulgarischer Herkunft stimmte nur das eingefügte Foto mit dem angeblichen Besitzer überein. Doch das kam wohl erst so richtig ans Tageslicht, als der vermeintliche Bulgare eines Tages auch noch alkoholisiert am Steuer eines Leihwagens erwischt wurde. Rund 1,3 Promille ergab die Blutprobe, die anschließende Computer-Überprüfung ermittelte seine wahre Identität. Dazu kam noch die Aussage einer so genannten „Vertrauensperson“ des Landeskriminalamtes, die den 31-Jährigen auch noch als Beteiligten an einem illegalen Geschäft mit mindestens einem Kilogramm Amphetamin identifizierte. Und weil der junge Mann in der Justiz bereits einschlägig bekannt war, folgte der Haftbefehl auf dem Fuße. Für den Verteidiger stellt sich die Sache ganz anders dar. „Natürlich ist mein Mandant kein unbeschriebenes Blatt mehr,“ stellt er gleich am ersten Verhandlungstag fest, „und die Sache mit den Papieren können wir bestimmt schnell klären. Aber was ihm da in Sachen Drogenhandel vorgeworfen wird, das stimmt hinten und vorne nicht.“ Als Beleg führt der Anwalt „einen ganz ähnlichen Prozess“ an, der gerade an einer Vorderpfälzer Strafkammer geführt werde: „Da stellt eine Vertrauensperson der Polizei die gleichen Behauptungen gegen einen ganz anderen Angeklagten auf. Aber nur einer von den beiden kann es meiner Meinung nach gewesen sein.“ Erst wenn er diese Strafakte bekommen habe, könne er seinen Mandanten „zielführend verteidigen“. Das Gericht sicherte dem Verteidiger zu, noch am gleichen Tag eine Kopie dieser Akte zu bekommen. Die Verhandlung wird am 6. Februar um 9 Uhr fortgesetzt.

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