Kaiserslautern Nils fragt: Was ist Bewährung?

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Wenn Menschen vor Gericht zu einer Haftstrafe verurteilt werden, wird diese mitunter „zur Bewährung” verhängt. In diesem Zusammenhang wird auch oft von einer „Bewährungsstrafe” gesprochen. Das ist so allerdings nicht ganz richtig, denn so entsteht der Eindruck, dass das eine Strafart ist, die es neben der eigentlichen Haftstrafe gibt. Vielmehr wird die Haftstrafe zwar ausgesprochen, aber nicht vollzogen, das heißt, der Verurteilte muss erst einmal nicht ins Gefängnis – und zwar dann, wenn er sich innerhalb des Bewährungszeitraums nichts mehr zu Schulden kommen lässt. Der Gedanke, der hinter der Bewährung steht, ist, dass viele Täter schon die Verurteilung vor Gericht als ausreichenden „Warnschuss” empfinden, um nicht wieder mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Auch ohne den Einfluss des Vollzugs der Haftstrafe neigen – das hat die Erfahrung gezeigt – Täter mit Bewährungsstrafen weniger zur Rückfälligkeit als solche, die ihre Strafe im Gefängnis haben absitzen müssen. Für die Bewährungszeit, die zwischen zwei und fünf Jahren betragen kann, kann dem Verurteilten ein sogenannter Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden, der auch Auflagen und Weisungen erteilen kann, zum Beispiel die Meldung eines jeden Wohnsitzwechsels oder die Verpflichtung, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Ist die Bewährungszeit abgelaufen, wird die Strafe erlassen, der Verurteilte bleibt aber vorbestraft. (hox)

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