Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Nach Idar-Oberstein: Wie Händler und Gastronomen mit der Maskenpflicht umgehen

Martial Husser, Thomas und Naima Frisch (von links) vom 11A zeigen alles, was man braucht, um die Coronabestimmungen zu erfüllen
Martial Husser, Thomas und Naima Frisch (von links) vom 11A zeigen alles, was man braucht, um die Coronabestimmungen zu erfüllen: Nachverfolgungsformular, QR-Code der Luca-App, Masken und einen Spender mit Desinfektionsmittel.

Am Donnerstagnachmittag fand in Idar-Oberstein die Trauerfeier für den getöteten Tankstellen-Mitarbeiter statt. Er hatte auf die Maskenpflicht hingewiesen und wurde mutmaßlich deswegen erschossen. Wie Händler und Gastronomen aus Kaiserslautern mit der Maskenpflicht umgehen.

Die Maske als Schutzmaßnahme gegen Corona ist beim Einkauf und in der Gastronomie für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Doch immer wieder kommt es vor, dass an die Maskenpflicht erinnert werden muss. Gute Erfahrungen beim Einkaufsverhalten seiner Kunden im Rewe Markt in der Fruchthallstraße hat Geschäftsführer Eduard Laufer gemacht. Es komme ganz selten vor, dass Kunden ohne Maske die Verkaufsfläche betreten. „Die meisten sind einsichtig und halten sich an die Regeln.“ In einzelnen Fällen habe er Kunden an das Tragen von Masken erinnern müssen. Das sei aber kein Problem gewesen. Bei 3000 bis 4000 Kunden am Tag falle die Bilanz sehr zugunsten der Corona-Regeln aus, so der Geschäftsführer.

Im Vergleich zu anderen Städten würden sich die Kunden an die Corona-Vorschriften halten und beim Einkauf eine Maske tragen, zieht Karin Schliermann, Filialleiterin der Buchhandlung Thalia, eine positive Bilanz. Dass Kunden ohne Maske auf ihren Etagen unterwegs seien, gehe „gefühlt gegen null“. Und wenn es einmal vorgekommen sei, habe es eines Hinweises bedurft. „Der Kunde entschuldigt sich in der Regel und legt eine Maske an.“ Vorkommnisse, dass sich Kunden weigern, während des Einkaufs eine Maske zu tragen, sind Karin Schliermann nicht bekannt.

Zwei Kunden den Zutritt verweigert

Über ein angemessenes Verhalten der Kunden im Fachgeschäft Lederwaren Erika weiß auch Verkäuferin Stephanie Bertram zu berichten. Zu ihnen kämen eher ältere Menschen, die beim Betreten des Geschäfts schon mal vergessen, die Maske anzulegen. „Wenn man sie dann auf die Notwendigkeit, eine Maske im Geschäft zu tragen, hinweist, ziehen sie diese sofort aus der Tasche und legen sie an. Beim Betreten des Ladens bitten wir unsere Kunden auch, sich die Hände zu desinfizieren.“ Auch das sei kein Problem. Auf das Abstandhalten müsse sie nicht groß achten. „Bei uns ist nicht viel los. Wenn zwei Kunden im Laden sind, ist für ausreichenden Abstand Platz“, so Stephanie Bertram.

„In der gesamten Corona-Zeit mussten wir zwei Kunden das Betreten unserer Parfümerie verweigern“, erinnert sich Gerda Neumayer, Filialleiterin der Parfümerie Seifenmeyer. Auch wenn die beiden Kunden mit einem Attest von der Maskenpflicht befreit gewesen seien, zum Schutz ihrer Kolleginnen und anderer Kunden, habe es ihr leidgetan, den Betroffenen den Zutritt verweigern zu müssen. Im Großen und Ganzen zeige ihre Kundschaft Verständnis für das Tragen von Masken. „Wir leben es ihnen vor. Was wir von anderen erwarten, sind wir auch bereit, selbst zu leisten.“ Abstand zu halten mache auf einer Verkaufsfläche von 460 Quadratmetern kein Problem. „Bei uns können die Kunden ausweichen.“ Wenn es um kosmetische Behandlungen geht, müssten Kunden eine Impfbescheinigung vorlegen. „Da sind wir sehr genau“, hebt Gerda Neumayer hervor.

Aus Solidarität tragen die Verkäuferinnen auch Masken

Das Tragen von Masken hat bei Pallmann, Fachgeschäft für Porzellan, hochwertige Geschenke und Haushaltswaren, noch zu keinen Diskussionen geführt. „Ich kann mich nicht daran erinnern“, sagt Geschäftsinhaber Matthias Pallmann. Sollte ein Kunde mal ohne Maske das Geschäft betreten haben, habe man ihn höflich daran erinnert, doch eine Maske anzulegen. „Da gab es bislang keine Probleme.“ Kunden, die ihre Maske vergessen haben, könne das Personal mit Masken aushelfen. „Verkäuferinnen und Verkäufer, die doppelt geimpft oder genesen sind, brauchen während ihrer Arbeitszeit keine Maske zu tragen. Kunden aber müssen eine Maske tragen“, ergänzt Pallmann. Aus Solidarität mit den Kunden trage auch das Verkaufspersonal eine Maske.

Gäste reagieren zunehmend aggressiv

„90 Prozent unserer Gäste halten sich an die geltenden Regeln“, spricht Thomas Frisch, Betreiber des Restaurants 11A, aus Erfahrung. Zu seinen Stammkunden zählten überwiegend ältere Herrschaften. Doch es gebe auch Besucher, die glauben, sich ihre Regeln selber machen zu können. In den vergangenen Tagen ist ihm und seiner Ehefrau Naima, die im Service mitarbeitet, aufgefallen, dass Gäste zunehmend aggressiv reagieren, wenn sie darauf angesprochen werden, sich doch bitte an die Corona-Regeln zu halten. Es gehe nicht an, dass sich Kunden einfach an Tische setzen, die nicht besetzt sind. „Wer sich bei einem Besuch als immunisiert, genesen oder getestet ausweist, sich im Lokal über die Luca App oder einen Kontaktbogen eincheckt, und sich die Hände desinfiziert, bekommt von unserem Personal einen Tisch zugewiesen. Darauf legen wir großen Wert“, betont Thomas Frisch. Es gebe Kunden, die sich über die Anforderungen wunderten und darauf hinweisen, dass andere Gaststätten davon keinen Gebrauch machten. Auch hat sich Thomas Frisch schon anhören müssen, dass der Check-in im 11A schärfer sei als am Flughafen. „Ich habe auch schon Gästen, die sich nicht an die Regeln halten, den Einlass verweigert.“ Er handhabe den Check-in deshalb so streng, weil er damit rechnen müsse, kontrolliert zu werden, argumentiert der Gastronom.

Geltende Hygienemaßnahmen in Handel und Gastronomie

Handel: Abstandsgebot von 1,5 Metern (außer auf Wochenmärkten), Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder FFP2) sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesituationen.

Gastronomie: Für Gäste und Personal gilt die Maskenpflicht (entfällt für Gäste am Platz). Sie kann auch für das Personal entfallen, wenn es einen tagesaktuellen Test oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegt. Pflicht zur Kontakterfassung, Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts und im Innenbereich Testpflicht. Diese entfällt für Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich elf Jahren. Die Maskenpflicht für Gäste und das Abstandsgebot gelten nicht, wenn bei Warnstufe 1 nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen lediglich Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich elf Jahre gleichzeitig anwesend sind, die anderen Schutzmaßnahmen gelten allerdings auch in diesem Fall weiterhin.

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