Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Mutter will Ungleichbehandlung von Schülern mit Hochbegabung und Sporttalent beseitigen

Zwar nur eines von vielen Gymnasien, aber das einzige mit Förderung für Hochbegabte und Sporttalente in der weiten Region: das H
Zwar nur eines von vielen Gymnasien, aber das einzige mit Förderung für Hochbegabte und Sporttalente in der weiten Region: das Heinrich-Heine-Gymnasium.

Eigentlich soll bei uns jedes Kind unabhängig vom Geldbeutel der Eltern dieselben Chancen auf Schulbildung haben. Kinder mit besonderem Talent fallen aber offenbar durchs Raster: Der Transport an spezialisierte Schulen wie das Heinrich-Heine-Gymnasium, das Hochbegabte und Sporttalente fördert, wird für Auswärtige nicht finanziert. Eine Mutter macht dagegen mobil.

Das Problem ist bei Weitem nicht unbekannt, auch der Schulleiter des Heinrich-Heine-Gymnasiums, Ulrich Becker, hat sich schon öfter damit befasst. Doch nun will die Mutter eines Schülers diese Ungerechtigkeit, wie sowohl sie als auch Becker sie bezeichnen, von Grund auf ausräumen.

Heidi Kneller-Gronen aus Pirmasens ist Mutter eines elfjährigen Sohnes, der den Hochbegabtenzweig am Heine-Gymnasium in der sechsten Klasse besucht. Die Rechtsanwältin weiß diese Förderung zu schätzen. „Mein Sohn hat sich zwar auch in der Grundschule arrangiert. Aber er hatte nie Klassenkameraden, mit denen er sich austauschen konnte“, berichtet sie. Seit er das Gymnasium in Kaiserslautern besucht, „blüht er richtig auf, mit seinen Kumpels ist er jetzt auf einem Niveau.“ Dass eine nicht geförderte Hochbegabung ins Gegenteil schlagen kann, weil die Kinder aus Langeweile auffällig werden, oder sich sogar absichtlich dümmer stellen, um Mobbing zu entgehen, ist erwiesen.

Das Schulgesetz sieht hier keinen Unterschied zu anderen Gymnasien

Trotzdem bekommt die alleinerziehende Mutter die Busfahrt nach Kaiserslautern nicht von der Stadt erstattet, weil „lediglich die Fahrt bis zum nächstgelegenen Gymnasium finanziert wird: So steht es in Paragraf 69 des Landesschulgesetzes.“ Das beachtet nur die Schulart, in diesem Fall Gymnasium, jedoch nicht eine Spezialisierung wie die Förderung von Hochbegabung – die vier Schulen in Rheinland-Pfalz anbieten – oder Sport.

Einzige Ausnahme für eine Beförderung zu einem weitergelegenen Gymnasium ist laut Schulgesetz die erste Fremdsprache. „Unser bilingualer Unterricht in Englisch zählt nicht“, bestätigt Becker. „Würden wir jedoch als erste Fremdsprache Latein anbieten, würde dies anerkannt.“ Tatsächlich habe das HHG mal überlegt, mit Englisch und Latein gleichzeitig zu beginnen, „aber wir müssten uns wohl einen Lateinlehrer schnitzen“, sagt er. Wenn das Land spezielle Schulen einrichtet, müsste es die Eltern auch unterstützen, meint Becker. Und sieht wie Kneller-Gronen eine Ungleichbehandlung zu Förderschulen, die als andere Schulart anerkannt werden.

Das Bildungsministerium beharrt auf Nachfrage auf das Kriterium der ersten Fremdsprache, da „der Gesetzgeber die Entscheidung der Sprachfolge für ein entscheidendes Kriterium in der Schullaufbahn sieht. Hintergrund dafür ist die institutionelle Garantie des Humanistischen Gymnasiums und damit verbunden der Bestand der Schulfächer Latein und Griechisch“, informiert Sprecherin Sabine Schmidt. Und macht ganz deutlich: „Alle anderen Aspekte wie bilinguale Zweige, aber auch hochbegabten, sportliche oder musikalische Schwerpunkte sind laut Gesetz als Kriterium nicht vorgesehen.“

Der Stadt sind durchs Gesetz die Hände gebunden

Und so seien der Stadt, die die Fahrtkosten auszahlt, die Hände gebunden, sagt Referatsleiter Peter Krietemeyer. „So gern wir auch wollten, wir können das Recht nicht beugen.“ Auch eine „Good-Will-Aktion“ sei nicht möglich, „denn wo sollen wir die Grenze ziehen?“. Anfangs, bis vor rund 15 Jahren, habe die Stadt mal die Kosten für die Sportschüler übernommen, dies habe einer rechtlichen Prüfung jedoch nicht standgehalten.

Dass versteht Rechtsanwältin Kneller-Gronen völlig, will sich jedoch mit dem Status quo nicht zufrieden geben. Auch dass das Verwaltungsgericht die Klage einer Mutter eines Sportschülers auf Fahrkostenübernahme 2006 abgelehnt hat, hindert sie nicht daran, weiter zu kämpfen. Zwar könne sie sich die rund 900 Euro pro Jahr an Fahrtkosten leisten, aber ihr geht es ums Prinzip: Sie will die Ungerechtigkeit beseitigen und setzt sich deshalb auch für die Sportschüler ein. „2006 hat sich das Verwaltungsgericht lediglich aufs Gesetz berufen, die Sache wurde gar nicht weiterverfolgt.“ Sie will einen Schritt weiter gehen und das Problem an der Wurzel packen: „Wenn das Gesetz diese Lücke hat, muss man sie schließen.“

Landtagsabgeordnete sind aufgerüttelt

Deshalb hat sie sich nicht nur an den Bildungsausschuss des Landtags und ans Bildungsministerium selbst gewandt, und bereits etliche Argumente mit Gegenargumenten gekontert, sondern auch fast alle Landtagsabgeordnete der Region Kaiserslautern und Pirmasens um Unterstützung gebeten. Denn „da diese Lücke im Gesetz sehr offensichtlich ist“, ist ihre Hoffnung groß, „dass die Politik einlenkt“ und der Gesetzgeber, also der Landtag, eine Gesetzesänderung in die Wege leitet und beschließt. Dies wäre ihr lieber als zu klagen, damit das Gericht dies dem Gesetzgeber im Erfolgsfall als Hausaufgabe aufträgt. Im Januar wird die Sache erst einmal vor dem Stadtrechtsausschuss, quasi als unterster Instanz, behandelt. Um nichts unversucht zu lassen, hat sie auch die „Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind“ und den Landesportbund ins Boot geholt.

Die Lauterer Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und Andreas Rahm (SPD) haben die Angelegenheit jeweils bereits „an die Fachkollegen der Fraktion“ weitergeleitet, wie sie sagen, und Gespräche angeboten, auch sonst hat Kneller-Gronen positive Rückmeldung bekommen, die sie hoffen lassen.

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