Kaiserslautern
Kreissparkasse kündigt unbefristete Prämiensparverträge
Mit der Geburt ihrer Kinder wollte das Ehepaar Ulber deren finanzielle Zukunft solide absichern. Während die ältere Tochter ihren befristeten Prämiensparvertrag (PSV) bei der Sparkasse Hannover auch jetzt weiter führen kann, soll der entsprechende Vertrag mit der Kreissparkasse Kaiserslautern für die fast 16-jährige Tochter mit drei Monaten Kündigungsfrist zum 1. Juli 2020 enden. Telefonisch hatte die Kreissparkasse (KSK) Familie Ulber bereits Anfang März informiert, die schriftliche Kündigung sorgte Ende des Monats für Verärgerung.
Bundesgerichtshof hat entschieden
Zur Begründung zieht die KSK das BGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Aktenzeichen: XI ZR 345/18) heran. Danach ist die ordentliche Kündigung von Prämiensparverträgen nach Erreichen der höchsten Prämienstufe rechtmäßig. Hintergrund ist die anhaltende Niedrigzinsphase, die es den Geldinstituten schwer macht, überhaupt noch Gewinne zu erwirtschaften. Sollte das Sparguthaben auf dem Konto verbleiben, würde der Zinssatz 0,001 Prozent betragen, heißt es.
Im Namen seiner minderjährigen Tochter widersprach Roland Ulber der Kündigung. Er sieht im anhaltenden Niedrigzinsniveau keinen Anspruch der KSK auf vorzeitige Kündigung begründet. Die KSK entziehe seiner Tochter den mit dem Vertrag bezweckten Erfolg, der gerade auch in der Erzielung der Prämien liege, wie sie von der KSK vereinbart und beworben war. „50 Prozent auf der höchsten Prämienstufe sieht auf den ersten Blick viel aus, aber über die ganze Laufzeit betrachtet ergibt das einen Zinssatz zwischen 4 und 5 Prozent“, stellt der Physikprofessor klar. Dazu fand Ulber es „äußerst unsensibel“ gegenüber ihnen als Kunden, dass die Kündigung ausgerechnet zu Zeiten des Corona-Shutdowns erfolgte. „Zu der Zeit waren die Geldinstitute für Publikumsverkehr geschlossen“, führt Ulber aus. Besonders störe ihn, dass sich niemand dafür interessiert habe, dass seine Tochter noch minderjährig ist, der Vertrag zur Geburt als Zukunftssicherung abgeschlossen wurde. „Das finde ich unverschämt“, ärgert sich der Vater.
Er denkt beispielsweise an die Großeltern, die sich an den Einzahlungen beteiligt haben. „Die KSK hätte sich telefonisch nach den individuellen Umständen erkundigen können und mit uns gemeinsam eine Perspektive zur Vertragsbeendigung finden können“, so Ulber. Eine Auslauffrist von zwei Jahren für den – grundsätzlich unbefristeten – Prämiensparvertrag hätte er sich vorstellen können.
„Völlig konservative Geldanlage“
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sei ein Prämiensparvertrag eine völlig konservative Geldanlage gewesen. „Das sicherste, was man sich vorstellen konnte“, so Ulber. Zudem hatten sie sich bewusst für ein regionales Geldinstitut entschieden, um lokale Arbeitsplätze zu unterstützen. „Die Gewinne fließen in die Region. Deshalb beziehen wir auch unseren Strom von den Stadtwerken Kaiserslautern. All das hätten wir woanders billiger haben können“, betont Ulber und meint damit Online-Banken und Stromanbieter, die mit günstigen Tarifen werben und ihren Sitz womöglich im Ausland haben.
„Solche Aktionen wie diese Kündigung treiben die Kunden regelrecht zu Internetanbietern“, kritisiert Ulber. Als Konsequenz plant Ulber, alle Geschäftsbeziehungen zur KSK abzubrechen. „Warum soll ich die KSK noch unterstützen? Ich bin hochgradig verärgert.“
Die KSK Kaiserslautern bedauert, dass man sehr lang laufende PSVe kündigen musste, um auf die fast zehn Jahre währende Niedrigzinsphase angemessen zu reagieren. „Unser Haus hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht und versucht, die entsprechenden Verträge so lange wie möglich weiterzuführen, obwohl bereits eine Vielzahl von Sparkassen in ganz Deutschland in den vergangenen Jahren Kündigungen ausgesprochen hatten“, heißt es seitens der KSK. Mit Blick auf die vielfältigen Aufgaben für die Entwicklung in der Region habe man sich, auch schon durch den gesetzlich verankerten öffentlichen Auftrag, zu diesem Schritt gezwungen gesehen. Eine nachgelagerte Vereinbarung oder eine Kulanzregelung sei nicht möglich gewesen, da die KSK gehalten sei, gleiche Fallkonstellationen gleich zu behandeln.
Dass befristete PSVe bei anderen Sparkassen nicht gekündigt wurden, sieht die KSK nicht in Konkurrenz mit ihrem Kündigungsentschluss. Man habe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nur unbefristete Prämiensparprodukte angeboten. Die betroffenen Kunden hätten über viele Jahre hinweg mit dem PSV ihren Vermögensaufbau betreiben können. Die Kündigung sei erst nach dem Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgesprochen worden, also nach mindestens 15 Jahren.
„Unglücklicherweise zeitgleich“
Der Shutdown sei unglücklicherweise zeitgleich zur Kündigung eingetreten, betont die KSK. Man habe sich mit der Thematik bereits seit vergangenem Jahr eingehend beschäftigt. Auch benötigte die tatsächliche Umsetzung eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten. Telefonisch habe man die Kundin über die Kündigung vorab in Kenntnis gesetzt. Über den Einlagen-Zinssatz von 0,001 Prozent nach Ablauf der Kündigungsfrist habe man die Kundin lediglich informieren wollen, über weitere mögliche Anlagealternativen biete die KSK ein Beratungsgespräch an. Für Streitfälle mit der Sparkasse verweist die KSK auf die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.