Was Bürger ärgert
Kontrollieren Polizei und Ordnungsamt die in der Fußgängerzone geltenden Fahrverbote zu wenig?
Der Bürger vermutet, dass die Stadt sich für die Kontrolle nicht zuständig fühlt, und beim Anblick von Polizeibeamten stiegen Roller- und Fahrfahrer von ihrem Gefährt und zehn Meter weiter seelenruhig wieder drauf. Werde einer erwischt, werde er lediglich freundlich verwarnt.
Den Beobachtungen des Lesers kann sich Matthias Pallmann-Heger, Vorsitzender des Einzelhandelsverbands Kaiserslautern, anschließen. Fahrradfahren in der Fußgängerzone, wie es auf Anregung der Grünen im Stadtrat vor ein paar Jahren zur Diskussion stand, sei wegen der vielen Eltern mit Kindern und auch älteren Leuten, die dort unterwegs sind, für den Einzelhandel nicht sinnvoll. Er habe überhaupt nichts gegen Radfahrer, unterstreicht der Vertreter der Einzelhändler. Besser fände er jedoch Parkmöglichkeiten für Fahrräder am Rand der Einkaufszone. Er hätte auch nichts gegen eine stärkere Polizeipräsenz in der Innenstadt – den „Schutzmann an der Ecke“ sozusagen.
Zahlreiche Kontrollen in den vergangenen Jahren
„Verkehrsdisziplin ist für uns ein hohes Gut und als Bürgerpolizei arbeiten wir stets mit allen unseren Partnern daran, diese zu verbessern“, unterstreicht Christine Lautenschläger von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Westpfalz. Dass sowohl mit Fahrrädern als auch mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen, wie E-Scooter, die Fußgängerzone verbotswidrig durchfahren wird, sei der Polizei bekannt. In den vergangenen Jahren habe es zahlreiche Kontrollen von Radfahrern in der Fußgängerzone gegeben: In vielen Fällen hatten die Betroffenen Verwarnungsgelder zahlen müssen.
Generell sei jedoch festzustellen, dass seit einigen Jahren leider in vielen Bereichen die „Verkehrsmoral“ sinke, dass immer mehr Menschen wissentlich und bewusst gegen die Straßenverkehrsregeln verstießen. Fahrrad- und E-Scooter, die durch die Fußgängerzone fahren – obwohl sie eigentlich absteigen müssten – gehörten genauso dazu wie bei Rotlicht über die Straße zu gehen, Autofahren ohne angeschnallt zu sein oder mit Handy am Ohr unterwegs zu sein. Die Polizei wirke dem mit regelmäßigen Kontrollen – teilweise gezielt, teilweise auch anlassunabhängig entgegen, so die Pressestelle des Präsidiums. Eine Rund-um-die-Uhr-Kontrolle könne nicht gewährleistet werden.
350 Verleih-E-Scooter machen sich in der Stadt bemerkbar
Die Problematik der Fahrradfahrer und E-Scooter-Fahrer in der Innenstadt habe deutlich zugenommen, unter anderem durch die Verbreitung von Fahrrädern mit Elektroantrieb, den Pedelecs, so die Polizei. Das Aufkommen der Elektrokleinstfahrzeuge habe sich seit deren Zulassung für den Straßenverkehr im Juni 2019 sozusagen explosionsartig vervielfacht. Neben wenigen privaten E-Scootern seien überwiegend 350 Fahrzeuge zweier Verleihfirmen unterwegs, die von vielen Menschen genutzt würden.
Diese Elektroroller erreichten Geschwindigkeiten bis zu 20 Stundenkilometer, würden allerdings in ausgewiesenen Sperrzonen, wie beispielsweise der Fußgängerzone, automatisch auf Schrittgeschwindigkeit gedrosselt, könnten dort also gar nicht „rasen“, erläutert Lautenschläger. Gerade im Bereich dieser Elektrokleinstfahrzeuge hätten sich zahlreiche Beamte intensiv mit der noch relativ neuen Fahrzeugart beschäftigt und beispielsweise Aspekte geprüft, wie eine abgefahrene Bereifung – die nicht explizit in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgeführt ist – beanstandet werden könne.
Präventionskampagnen gestartet
Seit 2020 haben der Pressestelle zufolge die beiden Kaiserslauterer Stadtinspektionen gemeinsam mehrfach und zum Teil über einen längeren Zeitraum die Elektrokleinstfahrzeuge und deren Fahrer überprüft. Weil dabei festgestellt worden sei, dass sehr viele Nutzer gar nicht wussten, was sie mit einem E-Roller dürften und was nicht, seien insbesondere im Jahr 2020 diverse Präventionskampagnen gestartet worden. Dies sowohl über die Medien als auch durch das Verteilen und Veröffentlichen von Flyern, die alle wichtigen Regeln zusammenfassen.
Gut 800 Verstöße rund um die E-Scooter registriert
Seit 2020 hat die Polizeiinspektion 1 im Zusammenhang mit E-Scootern 811 Verstöße festgestellt. Darunter 389 Fahrten unter Alkoholeinwirkung, 117 verhinderte Trunkenheitsfahrten, 148 Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss, 49-mal Befahren der Kaiserslauterer Fußgängerzone und 27-mal verbotswidrige Gehwegbenutzung.
Im gleichen Zeitraum wurden 52 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen erfasst, wobei neunmal die verbotswidrige Nutzung von Fahrbahnen oder Straßenteilen (überwiegend Gehwege) ursächlich war. Ein Unfall mit einem E-Scooter in der Fußgängerzone wurde der Polizei bisher nicht gemeldet.