Kaiserslautern Klingt nicht sowieso alles ein bisschen gleich?

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Was sind wir vor zwei Jahren noch lässig durch den Sommer gegrooved mit „Blurred Lines“ von den beiden US-Musikern Pharrell Williams und Robin Thicke. Aber auch nur, weil man den frauenverachtenden Text hinter seiner coolen Sonnenbrille nicht hören wollte. Jetzt aber soll laut einer Entscheidung eines Gerichts in Los Angeles alles nur geklaut sein: Dieses verurteilte das Duo zu einer Strafe von 7,4 Millionen Dollar (umgerechnet knapp sieben Millionen Euro), weil „Blurred Lines“ einem Song aus dem Jahr 1977 zu sehr ähnele: „Got to Give It Up“ von der 1984 vom eigenen Vater ermordeten Soul-Legende Marvin Gaye. Für Thicke könnte das besonders unangenehm werden, schließlich hat er sich gerade von seiner Ehefrau Paula Patton scheiden lassen. Da kann man nur hoffen, dass er noch etwas mehr in der Hinterhand hat als nur die fünf Millionen Dollar, die von dem Einspielergebnis von insgesamt 16,5 Millionen Dollar auf ihn abfielen. So eine Scheidung kann ja ein teurer Spaß werden, im Original wie auch im Wiederholungs- beziehungsweise Plagiatsfall. Hört man die beiden Songs nach- beziehungsweise übereinander, ist die erste Reaktion: Da gab es aber schon dreistere Melodie- und Rhythmusdiebe. Die Basslinie ist offenkundig abgekupfert, ansonsten sind die beiden Nummern, die fast 40 Jahre voneinander trennen, in eine lässige Soulstimmung getaucht, die Ähnlichkeiten aufweist. Ob das ausreicht, von einem bewussten Plagiat zu sprechen, kann man immerhin bezweifeln. Zumal wenn man sich vor Augen führt, dass es eben nicht unendlich viele Möglichkeiten gibt, innerhalb eines der Tonalität verpflichteten musikalischen Systems eine Melodie oder eine Begleitfigur zu erfinden. Das gilt für die Popmusik genauso wie für die Klassik, wo böse Zungen behaupten, die Musikwissenschaft sei nur erfunden worden, um solche Parallelen oder Ähnlichkeiten aufzudecken. So kam man dann beispielsweise zu dem Ergebnis, dass Schumann und Brahms bei Beethoven, Wagner bei Liszt und Meyerbeer oder Tschaikowsky bei Wagner abgeschrieben haben. Nur Bach, der hat nur bei sich selbst abgeschrieben – und Mozart nur beim lieben Gott. Es sagt ja auch nicht wirklich etwas aus, wenn man in Schuberts großer C-Dur-Sinfonie Anspielungen auf Beethovens Neunte findet. Und wenn schon in der Klassik vieles nach vielem klingt, ist es da wirklich verwunderlich, dass dies für die Popmusik vielleicht sogar noch mehr gilt? Fakt ist jedenfalls: Wenn das Urteil bestehen bleibt und womöglich Schule macht, dann werden Musiker künftig häufiger vor Gericht erscheinen müssen als sie auf der Bühne oder im Studio stehen können. Denn irgendwie klingt doch sowieso alles ein bisschen gleich. Grund zur Freude also vor allem für die Anwälte – und ein wenig vielleicht auch für die Musikwissenschaftler, denen zumindest man dies ja auch gönnen würde.

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