Kaiserslautern Keine Vorrangflächen geplant

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Nach der Vorrangfläche am Langenberg entlang der A6 ist jetzt auch die Vorrangfläche für Windenergieanlagen am Erlenbacher Kopf aus dem Entwurf zum Flächennutzungsplan 2025 der Stadt gestrichen worden. Das bedeutet, dass es in Kaiserslautern keine Vorrangflächen für Windräder geben soll.

Der Bauausschuss folgte gestern mit den Koalitionsstimmen von SPD, Grünen und Freien Wählern einem SPD-Antrag, der auf eine Ausweisung eines Eignungsgebiets für Windenergieanlagen auf der Gemarkung von Erlenbach im Flächennutzungsplan 2025 verzichtet. Zuvor war bereits das Eignungsgebiet am Langenberg im Flächennutzungsplan der Stadt gekippt worden. Es wurde damit begründet, dass man den Schutzstatus des Unesco-Biosphärenreservats „Naturpark Pfälzerwald“ damit nicht gefährden wolle. Der Sprecher der SPD im Bauausschuss, Franz Schermer, erklärte, die Vorrangfläche für Windräder am Erlenbacher Kopf liege zwar außerhalb des Bereichs des Biosphärengebiets. Sie liege aber im Pfälzerwald. Seine Fraktion habe entschieden, keine Vorrangfläche im Windräder im Pfälzerwald auszuweisen. Die Leiterin des Referats Stadtentwicklung, Elke Franzreb, warnte vergeblich davor, auf die Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ganz zu verzichten. Wenn die Stadt gar kein Eignungsgebiet für Windräder ausweise, könnte es passieren, dass der Flächennutzungsplan nicht genehmigt werden und der derzeitige Flächennutzungsplan 2010 weiter bestehen würde. Praktisch könnte dies bedeuten, dass überall in der Stadt an geeigneten Standorten Windenergieanlagen errichtet werden könnten. Die Stadt gehe damit ein gewisses Risiko ein. Der Fraktionssprecher der Grünen, Tobias Wiesemann, erklärte, die Grünen seien sehr dafür, Energie regenerativ zu erzeugen. Es geschehe aus Verantwortung gegenüber der künftigen Generation. Er räumte ein, dass die Errichtung von Windrädern in der Nähe von Wohnbebauung eine Beeinträchtigung für die Anlieger darstellen könnte, entschuldigte dies aber mit der Energiewende. Den derzeitigen Mindestabstand von 800 Metern von der Bebauung sah er in diesem Zusammenhang als hinreichend an. Es klinge widersprüchlich, wenn die Grünen nun dem SPD-Antrag auf Herausnahme der Vorrangfläche am Erlenbacher Kopf zustimmten, räumte Wiesemann ein. Der Verzicht auf eine Vorrangfläche öffne aber der Windkraft Tür und Tor an jeder Stelle der Stadt. Die Zustimmung der Grünen folge somit ihren politischen und konzeptionellen Überlegungen zu dem Thema. Mit der Herausnahme der Vorrangfläche am Erlenbacher Kopf wurde der Antrag der CDU-Fraktion auf eine Erhöhung des Mindestabstands für Windräder zur Wohnbebauung von derzeit 800 auf 1000 Meter überflüssig. CDU-Ratsmitglied Nico Welsch hatte in der Bauausschusssitzung für eine Erweiterung des Mindestabstands in der Gemarkung Erlenbach geworben. Kaiserslautern wäre in Rheinland-Pfalz keine Ausnahme. Es wäre kein Alleinstellungsmerkmal. Vergeblich setzte sich der Fraktionsvorsitzende der Linken, Stefan Glander, dafür ein, die Eignungsfläche für Windenergieanlagen entlang der A6 im Flächennutzungsplan zu belassen, gleichwohl mit der Maßgabe, den Schutzstatus des Unesco-Biosphärenreservats „Natur Pfälzerwald“ nicht zu gefährden. Er sah die Stellungnahme des Landes dazu als noch nicht klar genug an. Der Antrag der Linken, den Langenberg als Eignungsgebiet für Windräder im Flächennutzungsplan noch zu erhalten, wurde indes lediglich vom FDP-Vertreter im Bauausschuss Herbert Leyendecker unterstützt. Die Gefahr, dass es ohne eine Vorrangfläche zu Wildwuchs bei der Errichtung von Windenergieanlagen kommen könnte, wie dies Glander zum Ausdruck gebracht hatte, wurde im Bauausschuss als nicht besonders groß angesehen. (rdz)

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