Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Kaiserslautern: Geschwister zu Freiheitsstrafen nach Wohnhaus-Einbruch verurteilt

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Vor dem Schöffengericht ist am Donnerstag gegen vier Angeklagte, drei Männer und eine Frau, wegen Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen beziehungsweise Beihilfe hierzu verhandelt worden. Der Geschädigte bezifferte den Gesamtwert der Beute auf mindestens 18.800 Euro. Das Gericht fällte ein Urteil.

Den drei zwischen 32 und 37 Jahre alten Männern wurde zur Last gelegt, am frühen Morgen des 27. Oktober letzten Jahres gewaltsam in ein Wohnhaus in Steinbach am Glan eingedrungen zu sein und nach Durchsuchung sämtlicher Räume reichlich Beute gemacht zu haben. Aus dem Wohngebäude, in dem sich auch ein Verkaufsraum für Motorrad- und Büroartikel befunden habe, hätten sie Bargeld, Münzsammlungen, Motorradkleidung, diverse Messer und technische Geräte entwendet und mit einem nicht zugelassenen Motorrad abtransportiert.

Bei der Tatausführung soll der 37- jährige Angeklagte ein Messer bei sich geführt haben, was die beiden anderen gewusst hätten. Die Beute hätten sie geteilt. Der 28-jährigen Schwester zweier der an der Tat direkt beteiligten Männer wird vorgeworfen, die Tat als Gehilfin dadurch unterstützt zu haben, dass sie per Whatsapp gebeten habe, ihr Motorradkleidung mitzubringen.

Geschwister räumen Tat ein

Die drei Geschwister räumten ihren jeweiligen Tatbeitrag ein, bestritten aber von dem Mitführen des Messers durch den älteren Bruder gewusst zu haben. Sie konsumierten schon seit längerer Zeit Drogen, Cannabis und die beiden Brüder auch Amphetamin.

Der vierte Angeklagte, ein 33-Jähriger, in anderer Sache in Strafhaft einsitzender Mann, bestritt von Beginn an, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Er habe lediglich beim Abtransport der Beute geholfen, indem er das Motorrad gefahren habe. Dabei habe er unter Einfluss von Cannabis und Amphetamin gestanden, Drogen, von denen er abhängig sei und schon seit seinem 15 Lebensjahr konsumiere.

Die beiden Brüder entlasteten den 33-Jährigen entsprechend. Sie gaben an, sie hätten die Tat zu nur zweit ausgeführt und einen Teil der Beute mit dem Motorrad abtransportiert. Dann sei der jüngere der beiden Brüder mit dem 33-Jährigen erneut zum Tatort gefahren und hätte noch weitere Beutestücke geholt.

Teils erheblich vorbestraft

Das Gericht verhängte gegen die drei Geschwister, die teils erheblich vorbestraft sind, jeweils Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurden, und zwar ein Jahr und sechs Monate für den 37-Jährigen, ein Jahr und drei Monate für den 32-Jährigen und neun Monate für deren 28-jährige Schwester. Als Bewährungsauflage wurde jeweils eine Drogentherapie angeordnet, die bei dem 37-jährigen stationär erfolgen muss. Er muss auch eine Geldauflage über 1500 Euro ableisten. Das Urteil gegen die drei ist bereits rechtskräftig.

Gegen den vierten Angeklagten, den 33-Jährigen, wurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung ausgeworfen. Ihm hielt das Gericht vor, dass er sich seine vielen Vorverurteilungen nicht habe zur Warnung dienen lassen und mit der Tat einen Bewährungsbruch begangen habe.

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